BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 30

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                                                                                                        Geschäftszahl: 350.200/0155-I/4/11

                                                                                                    Sachbearbeiterin: Gabriele MUNSCH

                                                                                              Pers. eMail: gabriele.munsch@bka.gv.at

                                                                                                                                Telefon: 01/531 15/2264

                                                                                                                             Datum: 25. Oktober 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Der Ministerratsdienst des Bundeskanzleramtes teilt mit, dass sich der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael SPINDEL­EGGER innerhalb des Zeitraumes vom 28. Oktober bis 5. November 2011 in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten wird.

Mit freundlichen Grüßen“

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Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungs­recht des Bundesrates unterliegt:

Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2010 (III-263, III-229 und 1449/NR der Beilagen)

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Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Eingelangt sind und den zuständigen Aus­schüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise je­ne Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstellt.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu neh­men.

Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Ab­standnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussbe­richte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhellig­keit.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates er­forderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschla­ges beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 bis 4, 6 und 7 so­wie 8 bis 10 unter einem zu verhandeln.

 


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