Geschäftszahl: 350.200/0155-I/4/11
Sachbearbeiterin: Gabriele MUNSCH
Pers. eMail: gabriele.munsch@bka.gv.at
Telefon: 01/531 15/2264
Datum: 25. Oktober 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Ministerratsdienst des Bundeskanzleramtes teilt mit, dass sich der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael SPINDELEGGER innerhalb des Zeitraumes vom 28. Oktober bis 5. November 2011 in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten wird.
Mit freundlichen Grüßen“
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Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:
Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2010 (III-263, III-229 und 1449/NR der Beilagen)
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Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstellt.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.
Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.
Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 bis 4, 6 und 7 sowie 8 bis 10 unter einem zu verhandeln.
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