BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 37

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und tatsächlich da investieren, wo sie möglicherweise beim Start weniger Return on Investment haben, wo sie also nicht das schnelle Geld verdienen. Erst, wenn sie diese Flecken beseitigt haben, sollten sie eigentlich dahin gehen können, wo sie alle hinzie­hen, nämlich in die großen Ballungsgebiete, wo sich das investierte Geld schneller rechnet. Da also die Frage: Wie schaut es mit den Versteigerungsauflagen aus, was können wir da unseren Leuten in den Regionen sagen?

In Summe stehen wir in Österreich im Telekommunikationssektor sehr gut da. Wir sind beim mobilen Breitband führend, wir haben auch einen der niedrigsten Tarife, wenn nicht den niedrigsten Tarif in ganz Europa  das ist ein großer Vorteil. Wir haben einen gewissen Nachholbedarf beim netzgebundenen Breitband-Internet und da hoffen wir, dass wir demnächst diesen Nachholprozess beschleunigen und aufholen können und da in die Zukunft investieren.

Das vorliegende Gesetz ist in Ordnung. Es werden weitere Gesetze folgen, die Volks­partei wird zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ so­wie des Bundesrates Zangerl.)

10.47


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Jenewein. – Bitte, Herr Kollege.

 


10.47.33

Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Minister! Ich bin froh darüber, dass Kollege Schreuder hier – abseits der vorhergehenden Wortmeldungen – das Gesetz auch durchaus kritisch be­äugt hat, denn dieses Gesetz ist auch durchaus kritisch zu beäugen. Ich sage es im Voraus, wir werden diesem Gesetz zustimmen, aber es ist ein Minimalkonsens erreicht worden, wo von uns in der endgültigen Beurteilung festgehalten wurde, dass es besser ist, dieses Gesetz mit den derzeitigen Verbesserungen anzunehmen, als es rundweg abzulehnen und damit wiederum keine Verbesserung für die Konsumenten und für die Endkunden zu erreichen.

Aus unserer Sicht gibt es mehrere wirklich problematische Aspekte, die durch dieses Gesetz nicht repariert werden. Das sind auf der einen Seite, und nahezu jeder von uns kennt diese Systeme, die eingebauten GPS-Empfänger in den Smartphones, die, gera­de was den Datenschutz betrifft, große Probleme mit sich bringen. Sehr viele Anbieter entwickeln heute Anwendungen mit Location-Based-Services. Das ist zwar für den Endverbraucher vielleicht ganz praktisch, aber im Endeffekt kann keiner so genau sa­gen, ob diese Koordinaten gespeichert werden, was damit passiert und ob sie weiter­gegeben werden. Das sind zum Beispiel Dinge, die derzeit noch nicht angegangen wurden und wo man in weiterer Folge sicherlich noch Verbesserungen braucht.

Auch – der Vorredner hat es angesprochen – die Roaming-Gebühren sind nach wie vor problematisch, denn es gibt nach wie vor sehr viele Applikationen, Anwendungen, die auch im Ausland bei ausgeschalteter Roamingverbindung Datenverbindungen auf­bauen. Da entstehen ganz einfach zu hohe Kosten, man kann das ja immer wieder nachlesen. Vor kurzem erst hat sich die Arbeiterkammer beschwert beziehungsweise Beschwerden von Endbenutzern veröffentlicht, dass da ganz einfach Lücken im Sys­tem genutzt werden, und es stellt sich manchmal schon auch die Frage, ob die Betrei­berfirmen das nicht durchaus auch ein bisschen goutieren. Man weiß natürlich, solange man diese Lücken nicht schließt, wird am Ende des Tages die zu bezahlende Gebühr höher.

Das gibt es immer wieder, Sie brauchen sich nur die Zeitungen der letzten zwei Wo­chen durchzuschauen. Ich habe das in der Vorbereitung für heute ein bisschen ge­macht. Es vergeht eigentlich kaum ein Tag, bis zum heutigen Tage übrigens, wo nicht irgendwelche Beiträge in dieser Richtung in den verschiedensten Tageszeitungen sind.

 


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