BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 67

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dort in dieser Pufferzone zwischen Nord- und Südzypern sind. Wenn man das Land sieht – es ist ja heute schon Mitglied der Europäischen Union –, dann weiß man, wel­chen Einsatz sie da geleistet haben.

Ich war auch bei unseren Soldatinnen und Soldaten in Visoko bei Sarajevo, gerade nach dem Vertrag von Dayton im Dezember 1995, als der Vertrag abgeschlossen wur­de und die Bedingungen für die Friedensverhandlungen gesetzt wurden. Ich war auch im Juni 1996 in Bosnien-Herzegowina und habe mich bei mir persönlich bekannten Of­fizieren und Unteroffizieren in Visoko überzeugen können, dass Österreich mit seinen Einsätzen einen sehr hohen Status, hohe Anerkennung gefunden hat, gerade was die Errichtung von Infrastruktur und die Hilfestellung bei der Organisation betrifft  in Zei­ten, als es in diesen Ländern nicht so friedlich war.

Als Wahlbeobachter habe ich auch das Camp Casablanca in Suva Reka im Kosovo besucht. Auch da habe ich mich überzeugen können, dass unsere Einheiten sehr viel gute Arbeit leisten, bei der Bevölkerung sehr anerkannt sind und gerne gerufen wur­den, wenn Not war und Hilfe geleistet werden musste.

Gerade heute haben wir wieder in den Medien hören können, dass unsere Soldatinnen und Soldaten auch andere Einsätze leiten. Wenn nämlich in Sarajevo ein Paragleiter abstürzt und der Hubschrauber des österreichischen Bundesheeres gebraucht wird, dann leisten unsere Bundesheersoldaten, die in diesen Ländern im Einsatz sind, Unter­stützung.

Wenn wir an unsere 1 400 Soldatinnen und Soldaten denken, die im Ausland für den Frieden Dienst leisten, dann brauchen sie auch eine rechtliche Absicherung. Aus die­sen Gründen stimmen wir diesem Gesetz gerne zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.53


Vizepräsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Somit gelangen wir zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.54.13 6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und die Gewerbeordnung 1994 ge­ändert werden (1385 d.B. und 1451 d.B. sowie 8584/BR d.B.)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzprokuraturgesetz geändert wird (1384 d.B. und 1452 d.B. so­wie 8585/BR d.B.)

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Nunmehr kommen wir zu den Punkten 6 und 7 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 6 und 7 ist Herr Bundesrat Gruber. Ich bitte um die Berichte.

 


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