BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 66

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her ist dieser Gesetzesbeschluss mehr als notwendig. Wir geben dazu gerne unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.46


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Pirolt. – Bitte.

 


12.47.09

Bundesrat Franz Pirolt (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen im Bundesrat! Die Auslandsein­sätze haben sich von der Sinnhaftigkeit her in den 50 Jahren kaum verändert. Das Ziel ist nach wie vor die Friedenssicherung beziehungsweise der Umbau zu demokrati­schen Strukturen und letzten Endes eine Veränderung hin zu Rechtsstaatlichkeit in die­sen Staaten.

Was sich aber sehr wohl verändert hat, ist natürlich die Sichtweise von außen und die Wahrnehmung der Allgemeinheit – und diese ist im Laufe der Zeit eine wesentlich sen­siblere geworden. Unsere Soldaten bewegen sich letzten Endes in einer Rechtslage, die von drei Rechtgebern bestimmt ist. Das ist einerseits das Völkerrecht, andererseits das Recht am Einsatzort und letzten Endes das Recht, mit dem sie entsendet sind, nämlich das österreichische Gesetz.

Daher ist es natürlich nötig, die Rechtslage so aufzubauen und so herzustellen, dass sich diese Soldaten weniger in einem Rechtskonflikt befinden und die tägliche recht­liche Gratwanderung vielleicht eingedämmt beziehungsweise abgestellt werden kann. Da, glaube ich, Efgani Dönmez, könnten wir schon sagen: Wenn es sich verbessert, könnten wir dem noch zustimmen.

Aber insgesamt zum Militär oder zum Bundesheer: Heute hatten wir das Thema Beam­te und öffentlicher Dienst im Blickfeld. Da habe ich ein ungutes Gefühl. Wir hungern aus, wir reden von Abschaffung. Die Beamten und Beamtinnen im Bundesheer leben in Ungewissheit, was ihre Existenz in der Zukunft angeht. Ich selber war gerne Prä­senzdiener und bin für die allgemeine Wehrpflicht, weil die Landesverteidigung letzten Endes etwas ist, das uns alle angeht.

Nun noch einmal zurück zum Gesetz: Natürlich werden wir zustimmen, weil dieses Ge­setz letzten Endes fast eine Arbeitsplatzevaluierung für die im Einsatz befindlichen Sol­daten und Soldatinnen ist. – Danke. (Beifall bei FPÖ, SPÖ und ÖVP.)

12.49


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Lindinger. – Bitte.

 


12.49.45

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir haben schon gehört, Öster­reich hat eine sehr lange Tradition, wenn man das schon so bezeichnen kann, was die Auslandseinsätze unserer Soldatinnen und Soldaten im Dienste der Friedenssicherung und Krisenbewältigung betrifft. Begonnen haben diese Einsätze eigentlich mit Katastro­phenhilfseinsätzen und mit dem Dienst in den sogenannten Pufferzonen zwischen den Konfliktparteien und Konfliktstaaten.

Viele österreichische sogenannte Blauhelme waren auf Zypern, auf den Golanhöhen, im Nahen Osten im Einsatz. Derzeit befinden sich unsere Einheiten noch im Nahen Osten, im Kosovo, in Bosnien-Herzegowina, das sind die Haupteinsatzorte und ‑regio­nen. Diese Einheiten brauchen aber Sicherheit und die Gewährleistung, dass sie rechts­staatlich tätig sind. Mit dieser Änderung des Auslandseinsatzgesetzes 2001 bekommen diese Einsatzgruppen rechtliche Sicherheit.

Ich habe mich persönlich bei einem Besuch auf Zypern, nämlich Anfang 2001 in Fama­gusta im Camp Duke Leopold V, überzeugen können, wie wichtig unsere Blauhelme


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