BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 68

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Berichterstatter Manfred Gruber: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden.

Der Bericht ist Ihnen schriftlich zugegangen; ich komme daher gleich zur Antragstel­lung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2011 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Ich komme zum zweiten Bericht des Finanzausschusses, nämlich über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fi­nanzprokuraturgesetz geändert wird.

Auch hiezu liegt Ihnen der Bericht schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2011 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


12.55.58

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Mit diesem Gesetz über die Abänderung des freien Gewer­bes des Finanzdienstleistungsassistenten – an und für sich schon ein komplizierter Na­me – wurde das Gewerbe des Wertpapiervermittlers mit Befähigungsnachweis ge­schaffen.

Der Gedankengang, einen neuen Namen einzuführen, ist sicherlich gut. Verpasst wur­de da eine Chance – es ist nämlich das ganze Gesetz eine verpasste Chance –, ein­deutig Ordnung zu schaffen. Warum? – Festgeschrieben wird hier ein neuer Befähi­gungsnachweis. Doch auf Anfrage im Finanzausschuss konnte mir nicht mitgeteilt wer­den, wie dieser neue Befähigungsnachweis aussehen soll.

Zeit hatte die Bundesregierung, von der jetzt niemand anwesend ist, genug; denn an­lässlich der Pleite von Lehman Brothers im Spätherbst 2008, infolge des Konkurses und der Subprimekrise war es ein Anliegen aller fünf Parteien im Parlament, mit einem Entschließungsantrag dieses Gesetz zu ändern. Dies wurde bis heute nicht umgesetzt.

Ein Wertpapiervermittler, um das kurz zu erklären, darf in Zukunft ausschließlich Ak­tien, derivative Produkte, Anleihen und Zertifikate handeln. Nun ist der Begriff „derivati­ves Produkt“ schon sehr schwierig. Auf eine akademische Diskussion über die Frage, was das ist, würde ich mich hier nicht gerne einlassen.

Da wurde verabsäumt, Klarheit zu schaffen. Neben dem Wertpapiervermittler wird es weiterhin geben: den Versicherungsmakler, den Versicherungsagenten, den Vermö­gensberater, den Bankbeamten, den Bankangestellten, der am Schalter gegenüber dem Konsumenten und gegenüber dem Investor alles darf – und nun wird es eben auch die­sen Wertpapiervermittler geben.

Da wurde verabsäumt, Klarheit zu schaffen, vor allem den Konsumenten und den In­vestoren gegenüber; denn die hätten gerade aufgrund der Verunsicherung und der Skandale in den letzten Jahren ein Anrecht darauf, Klarheit zu bekommen.

Ein Anrecht, Klarheit zu bekommen, hat auch die gesamte Finanzbranche. Sie leidet nämlich unter dem schlechten Image, das in den letzten Jahren erzeugt wurde. Sie lei-


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