BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 82

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lers und der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst an das Parlament zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2011 und zum 18-Monatspro­gramm des Rates für 2010 und 2011.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2011 den Antrag, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


13.47.16

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Gospa pre­sident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Gospa zvezna ministrica! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Spoštovani gospod državni sekretár! Dieser Bericht ist ein ge­meinsamer Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Frauen und öf­fentlichen Dienst zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2011 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2010 und 2011.

Es ist ein umfassender Bericht, ein umfassendes Nachschlagewerk über die Vorhaben der Europäischen Union im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Maßnahmen basieren auf sechs Schwerpunkten:

erstens: gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und Männern;

zweitens: gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit;

drittens: Gleichstellung in Entscheidungsprozessen;

viertens: Schutz der Würde und Unversehrtheit – der Gewalt gegen Frauen ein Ende setzen;

fünftens: Gleichstellung in der Außenpolitik;

sechstens: Querschnittsfragen in Geschlechterrollen und Rechtslage.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in meiner Rede auf die Wichtigkeit des Bereichs der Gleichstellung von Frauen und Männern eingehen. Die Frauenpolitik war und ist immer bestrebt, sich für den Kampf um Selbstbestimmung über das eigene Le­ben, für den Kampf um Unabhängigkeit, für den Kampf um Eigenständigkeit von Frau­en einzusetzen. Nur: Die Lage in Österreich – aber nicht nur in Österreich, in Europa und auch weltweit – hat sich nicht verbessert. Die Gehaltsschere ist leider größer ge­worden. Ich glaube, die gläserne Decke ist auch im 21. Jahrhundert kein Slogan, son­dern aktueller denn je.

Wie kommt es zu diesen Einkommensunterschieden? – Zu diesen Einkommensunter­schieden kommt es, weil leider über 40 Prozent der Frauen noch Teilzeit arbeiten; fast jede zweite Frau arbeitet Teilzeit. Fragen muss man sich auch, ob immer und überall die Kollektivverträge eingehalten worden sind. Der Unterschied resultiert auch daraus, dass es unterschiedliche Zulagen, unterschiedliche Einstufungen, eine unterschiedli­che Anrechnung der Vordienstzeiten und auch unterschiedliche Arbeitsbewertungen gibt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fakt ist, dass seit 30 Jahren gleicher Lohn für gleiche Arbeit gesetzlich festgeschrieben ist – und trotzdem besteht noch eine Einkommens­differenz. Trotzdem verdienen Frauen für gleichwertige Arbeit um ein Drittel weniger, und das deswegen, weil sie Frauen sind.

 


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