pflichtet wird, im laufenden Vertragsverletzungsverfahren Strafzahlungen leisten zu müssen.
Wir haben auch schon im Ausschuss gehört, dass wir die dritte Stufe erreicht haben, also doch schon relativ weit fortgeschritten sind: Es wird nicht, wie man meinen mag, mit inhaltlichen Argumenten gearbeitet, sondern – du hast es eigentlich relativ klar dargestellt (in Richtung des Bundesrates Dönmez) –, nein, es wurde verknüpft mit der offenen Einigung zum Untersuchungsausschuss. (Bundesrat Schreuder: Das wurde unterschrieben! Fragen Sie Ihren Klubobmann!) Also soll noch jemand diese Verknüpfung verstehen! Das finde ich doch einigermaßen bedenklich, was hier alles abläuft.
Gott sei Dank gibt es die Bundesländer, die etwas pragmatischer in dieser Angelegenheit sind und die Initiative des Bundesministers zu dieser Ersatzlösung über die neun Landesgesetze aufgreifen und jetzt für diesen Plan B auch in die Bresche springen. Natürlich wäre es einfacher gewesen – man hat sich mit dem Kompromiss auch schon einverstanden erklärt –, ein Bundesverfassungsgesetz zu beschließen, was aber eben nicht möglich ist. (Bundesrat Schreuder: Doch! ... Untersuchungsausschuss ...! – Gegenruf der Bundesrätin Zwazl.) – Aber was hat das bitte miteinander zu tun? Das ist genau die Frage. (Bundesrat Schreuder: Das hat mit Handschlagqualität zu tun!)
Wir wollen dieses Gesetz heute beschließen, um eben solche Strafzahlungen zu verhindern, liebe Kollegen von den Grünen, über die sich sicher die Opposition zuerst aufregen wird. Das soll wohl noch jemand verstehen – und die Zuseher werden es wahrscheinlich auch nicht wirklich verstehen – und sich eine eigene Meinung darüber bilden.
Falls die Strafzahlungen dann doch fällig werden, bin ich schon gespannt, wie Sie an die Bevölkerung herantreten und dann auch die Verantwortung dafür übernehmen werden. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Zwazl: Sehr richtig!)
Gerade im Hinblick auf die Aktualität eines wirklich integrierten Binnenmarktes für Dienstleistungen und um das große Potential eines Wirtschaftswachstums und auch die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu realisieren, kann man nur nochmals auch an dieser Stelle auf die Dringlichkeit der Umsetzung dieser Dienstleistungsrichtlinie hinweisen, denn – das hat Frau Präsidentin Zwazl schon erwähnt – diese Dienstleistungsrichtlinie ist ja keine Einbahnstraße.
Unsere kleinen und mittleren Unternehmungen in Österreich sehen sich vielfach solchen bürokratischen Hindernissen und Diskriminierungen gegenüber, die sie daran hindern, ihre Leistungen auch in anderen EU-Ländern erbringen und uneingeschränkten Nutzen aus dem EU-Binnenmarkt ziehen zu können. Und unsere Unternehmen sind nun einmal stark exportorientiert. Wir eröffnen auf der einen Seite mit der Umsetzung dieser Richtlinie den heimischen KMUs große Chancen, auf der anderen Seite kann es entsprechend großen Schaden anrichten, wenn wir diese Richtlinie heute nicht umsetzen.
Mir tut ja eigentlich wieder einmal, so wie letztes Mal, meine liebe Kollegin Conny Michalke etwas leid, denn sie muss aus parteipolitischen oder aus parteitaktischen Gründen schon wieder dagegen stimmen, wie auch schon beim Ökostromgesetz (Oh-Rufe des Bundesrates Mayer), obwohl sie aufgrund ihrer persönlichen und aufgrund ihrer wirtschaftlichen Einstellung ja eigentlich dafür sein müsste. Aber auch das muss natürlich jeder mit seinem Abstimmungsverhalten und mit sich selbst ausmachen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)
15.58
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte, Herr Minister.
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