BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 112

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Es hat geheißen, dass zum Bespiel polnische Installateure – wie bereits gesagt, die Befürchtungen sind nicht eingetreten – die Preise für das Installationsgewerbe unter­graben werden.

Ähnlich waren die Befürchtungen betreffend Arbeitsmarktöffnung Österreichs am 1. Mai dieses Jahres, der sogenannte große Run; die überfüllten Busse mit ausländi­schen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sind nicht gekommen. (Bundesrat Ertl: Da wüsste ich noch etwas!) Ich weiß nicht, welches Szenario Sie jetzt, nach der sehr guten, geregelten Arbeitsmarktöffnung, wieder vorbringen wollen, um Ängste zu schüren.

Österreich hat sich nämlich sehr gut darauf vorbereitet. Österreich hat sich mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz vorbereitet. Lohn- und Sozialdumping ist eine sozialpolitisch nicht erwünschte Erscheinung, die einerseits dazu führt, dass ArbeitnehmerInnen nicht das ihnen zustehende Entgelt bekommen und die anderer­seits auch einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen verhindert. Die Regelun­gen gelten nicht nur für grenzüberschreitende Tätigkeiten nach Österreich, sondern auch für in Österreich ansässige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Ich glaube, dass gerade das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz an Ihnen, an Ihrer Fraktion vorbeigegangen ist, und ich glaube, dass das Grundlage auch eines geregelten Arbeitsmarktes in diesem Zusammenhang ist.

Dieses Bundesgesetz berührt nicht die Ausübung der Grundrechte und das Recht, Kol­lektivverträge auszuhandeln, abzuschließen, durchzusetzen sowie Arbeitskampfmaß­nahmen zu ergreifen. Die 2,50 €, die Sie immer erwähnen, das ist nicht aufgrund der Arbeitsmarktöffnung passiert, sondern aufgrund dessen, was wir alle miteinander nicht wollen, nämlich dass es schwarze Schafe gibt. (Bundesrat Ertl: Aber es hat sie gege­ben!) Und die gibt es – egal, ob es die Arbeitsmarktöffnung gegeben hätte oder nicht. Und damit ist, gesamt gesehen, gesichert, dass, auch wenn die Dienstleistungsrichtli­nie auf selbständige Tätigkeiten abzielt, dem Lohn- und Sozialdumping ein Riegel vor­geschoben wurde und wird, weil die Maßnahmen dazu und die Prüfungen relativ streng gehandhabt werden.

Laut Studie der WU Wien, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Jahr 2005 in Auftrag gegeben wurde, stellen sich die ökonomischen Effekte der Richtli­nienumsetzung für Österreich in Bezug auf Beschäftigungswachstum, Investitionen, Ar­beit und Produktivität positiv dar. In konsumentenpolitischer Hinsicht sind durch das Dienstleistungsgesetz positive Auswirkungen für die Dienstleistungsempfänger, insbe­sondere die VerbraucherInnen, zu erwarten. Der Dienstleistungserbringer hat dem Dienstleistungsempfänger Informationen über sich und seine Dienstleistungen klar, verständlich und rechtzeitig vor Abschluss des Vertrags oder Erbringung der Dienst­leistung zur Verfügung zu stellen.

Verbesserte Informationen und Transparenz werden VerbraucherInnen in die Lage ver­setzen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Dem Gesetz wird meine Fraktion da-
her die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesra­tes Dönmez.)

15.54


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Brun­ner. – Bitte.

 


15.54.42

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Ich finde das, was heute hier abgeht und was in den letzten Monaten rund um die Dienstleistungsrichtlinie in Österreich alles abgelaufen ist, ziemlich verantwor­tungslos. Es nehmen einzelne Parteien bewusst in Kauf, dass Österreich dazu ver-


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