BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 124

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

16.36.39

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Herrn Kollegem Dönmez kann ich nicht ganz zu­stimmen, und ich kann Ihm nur sagen – als Vizebürgermeisterin komme ich sehr oft in unsere drei Kindergärten –: Mir ist dort noch nie aufgefallen, dass eine Kindergärtnerin oder eine Kindergartenhelferin im Krankenstand Kinder betreut hätte und dass es dort angeblich drunter und drüber geht. Aber offensichtlich leben wir im Ausseerland im Pa­radies, wo es keine ... (Bundesrat Dönmez: Welchen Betreuungsschlüssel haben Sie?) – Offensichtlich einen guten.

Wie meine VorrednerInnen bereits ausgeführt haben, geht es bei dieser Artikel-15a-Vereinbarung um Kinderbetreuung, um Bildung und Frühförderung, die wir mit diesem Tagesordnungspunkt beschließen. In dieser Vereinbarung geht es aber auch darum, dass die Förderung – etappenweise geschieht das – gekoppelt ist mit der Zahl der Schließtage.

Meiner Meinung nach dreht sich alles um eine Kinderbetreuung, die mit der Vollbe­schäftigung beider Elternteile vereinbar ist. Als Schwerpunkt dieser Vereinbarung gilt – das haben wir ja schon gehört – der Ausbau besonders der Betreuung der Unter-Drei­jährigen.

Zwischen 2008 und 2010 konnten durch die Kostenbeteiligung österreichweit über 24 500 zusätzliche Betreuungsplätze und immerhin über 9 000 neue Arbeitsplätze ge­schaffen werden. In der Steiermark hat es im Jahre 2010 sozusagen einen Bau-Boom in Bezug auf Kinderbetreuungseinrichtungen gegeben. Durch diese Offensive konnte ein Versorgungsgrad von fast 100 Prozent hinsichtlich der Betreuungsplätze von Drei- bis Sechsjährigen erreicht werden. Bei den Unter-Dreijährigen liegen wir jedoch noch immer bei einem Betreuungsgrad von 11 Prozent, da ist also noch großer Ausbaube­darf gegeben.

Dank dieser Vereinbarung, die wir heute beschließen, kann dieser Ausbau weiter vo­ranschreiten, damit wir uns dem Barcelona-Ziel – Betreuungsplätze für 33 Prozent der Unter-Dreijährigen – annähern.

Die insgesamt 55 Millionen €, die dafür vom Bund bis zum Jahre 2014 zur Verfügung gestellt werden, werden auf die Länder aufgeteilt; sie berechnen sich aus dem Ver­hältnis der Unter-Dreijährigen pro Bundesland an der Gesamtbevölkerung. Für das Jahr 2011 stehen diesbezüglich – wie wir schon von meinen VorrednerInnen gehört haben – 10 Millionen € und für die Jahre 2012, 2013 und 2014 je 15 Millionen € bereit.

Diese Mittel dienen aber nicht nur dem quantitativen Ausbau an Einrichtungen, son­dern es sollen auch Schritte in Richtung Qualität der Betreuungsplätze gesetzt wer­den. – Da bin ich auch der Meinung, dass bundesweite Standards zur Sicherung der Betreuungsqualität erarbeitet werden müssen. Ein Kind in Vorarlberg kann nicht einen anderen Betreuungsschlüssel und eine andere Betreuungsqualität erfahren als beispiels­weise ein Kind im Burgenland.

In einem Stufenplan sollen die Öffnungszeiten von derzeit mindestens 30 Wochen bis zum Jahre 2014 auf mindestens 47 Wochen erhöht werden. Ich denke, das ist ja schon ein wichtiges Qualitätsmerkmal – und damit wird die Vereinbarkeit von Beruf und Fami­lie für die Eltern gefördert sowie weitere Arbeitsplätze geschaffen.

Da es sich hauptsächlich um Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenhelferinnen, also zum Großteil um Frauenarbeitsplätze handelt, wirkt sich dies wiederum positiv auf die Frauenerwerbstätigkeit aus, und die bedarfsgerechte Kinderbetreuung kommt gera­de alleinerziehenden Elternteilen zugute. Sie ist unabdingbar für die Sicherung ihrer Existenz und kann so die Position am Arbeitsplatz verbessern.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite