BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 126

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tisch erwähnt worden ist, dass da gewartet worden sei, eine rückwirkende Vereinba­rung, und das heißt, der Bund nimmt jetzt noch einmal dreimal 15 Millionen plus 10 Mil­lionen für die Anschlussfinanzierung in die Hand. Da vier Bundesländer erst im Juni ab­gerechnet haben und teilweise Mittel vor allem aus dem Grund, weil man die Personal­kosten so intensiv ausgeweitet hat, nicht verbauen konnten, ist die Vorgangsweise, dass wir hier rückwirkend agieren und dann Anrechnungen machen können, finde ich, sehr pragmatisch und auch wirtschaftlich effizient. Somit entsteht keine Lücke.

Es ist bereits angesprochen worden und hat seinen Hintergrund genau in den Kompe­tenzen der Länder, und zwar: Wir reden auch in der LLL-Strategie des Bundes, in der Strategie zu Lebenslangem Lernen, davon, dass Qualitätsstandards wichtig sind, dass sie einheitlich umgesetzt werden. Aber wir haben keine Durchsetzungsmöglichkeit sei­tens des Bundes, außer den Weg der freiwilligen Vorgangsweise. Genau diese Freiwil­ligkeit erreichen wir auch. Wir erarbeiten diese Standards oder haben sie bereits ge­meinsam erarbeitet, und die Länder werden sie umsetzen. Ich bin deswegen optimis­tisch, dass sie das tun werden, weil ein bestimmter sozialer Druck schon allein dadurch entsteht, dass einer anfängt und die anderen dadurch natürlich nachziehen müssen. Insgesamt ist das jetzt nicht ein Entgegenkommen von uns, weil wir gutwillig oder be­sonders brav sind, sondern wir wissen, dass das eine Investition in die Zukunft ist, die dem ganzen Land insgesamt nützt.

Wir haben auch, was die sprachliche Frühförderung anbelangt, den Weg gewählt, weil wir den Ausbau nicht verwässern wollten, dass Teile für die sprachliche Frühförderung jetzt sozusagen zweckgewidmet werden, was auch viel kritisiert worden ist. Das war ein richtiger Weg, weil es dadurch gelungen ist, zusätzlich 5 Millionen für das laufende Jahr zu erreichen, und es ist auch bereits gesagt worden, dass Mittel auch für die wei­teren Jahre gewidmet werden sollen. Daher haben wir insgesamt qualitativ und quanti­tativ mehr zur Verfügung, als wir das bei der letzten Artikel-15a-Vereinbarung gehabt haben.

In diesem Sinne, da dies eigentlich von allen positiv bewertet worden ist, danke für das Mitmachen, für die Vorbereitung. Die Bürgermeister sind diejenigen, die dann in der Umsetzung wirklich die Betroffenen sind, weil sie das auch am besten beurteilen kön­nen. Danke für Ihre Zustimmung. (Allgemeiner Beifall.)

16.46


Vizepräsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

16.47.1016. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz zur Einhaltung von Höchstmengen von Treibhausgasemissionen und zur Erar­beitung von wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz (Klimaschutzgesetz – KSG) (1255 d.B. und 1456 d.B. sowie 8596/BR d.B.)

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Nunmehr gelangen wir zum 16. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Konrad. Bitte um den Bericht.

 


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