12.06
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätztes Präsidium! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 werden sicher einige Anpassungen und Detailänderungen im Sozial- und Arbeitslosenversicherungsrecht vorgenommen. Ich möchte nicht verhehlen, dass diese großteils auf Vorschlägen der Sozialpartner beruhen, und ich glaube, dass die Sozialpartner sich sehr wohl etwas dabei gedacht haben, Änderungen vorzuschlagen und diese letztendlich auch bis in die Umsetzung zu beobachten.
Ich glaube, dass Änderungen – wie es bei der Rede von Herrn Bundesrat Pirolt durchgeklungen ist – nicht immer Abstriche und Einsparungen bedeuten müssen, sondern dass intelligente Umsetzungen das nicht bedingen und trotzdem Kosten sparen können. (Beifall bei der SPÖ.) Ich möchte daher einige solche Änderungen, solche positive Veränderungen herausgreifen.
Da ist zum einen das sogenannte Übergangsgeld, das gesundheitlich beeinträchtigten ArbeitnehmerInnen gebührt, das im Rahmen des Projekts „Rehabilitation vor Pension“ an berufliche Rehabilitationsmaßnahmen geknüpft ist, an denen die Personen teilnehmen müssen. Dieses wird früher als bisher ausbezahlt. Betroffenen Personen wurde bisher, befristet für zwei bis drei Monate, eine Invaliditätspension zuerkannt. Nun erhalten diese Personen Übergangsgeld und müssen sich einer Rehabilitation unterziehen.
Ziel dabei ist, dass rund 2 000 Menschen im Erwerbsleben bei einem höheren aktiven Erwerbseinkommen gehalten werden, anstatt sie gänzlich in die Invaliditätspension abdriften zu lassen, bei welcher die durchschnittliche Höhe von Invaliditäts- beziehungsweise Berufsunfähigkeitspensionen für Frauen nur 697 € und für Männer 1 064 € ausmacht. Hier geht es nicht um den gerade von Ihrer Partei so gerne behaupteten Missbrauch dieser Pensionsarten, denn die genannten Pensionshöhen sind zu wenig Geld für ein schönes Leben im Ruhestand. Und mit Erkrankung beziehungsweise gesundheitlichen Beeinträchtigungen erübrigt es sich ohnehin, von einem schönen Leben zu reden.
Hier ist auch zu erwähnen, dass sich die Sozialpartner im Oktober auf gesundheitsfördernde Maßnahmen und Qualifikationen geeinigt haben, um das tatsächliche Pensionsantrittsalter für Frauen und Männer zu erhöhen. Das Thema Gesundheit im Zusammenhang mit Pensionsantritt wurde in den Mittelpunkt gerückt, oder anders formuliert: Arbeit darf nicht krank machen!
2010 zum Beispiel waren die Gründe für 14 139 Invaliditätspensionen von Personen im Alter zwischen 50 und 59 Jahren zu 30 Prozent auf psychische Erkrankungen, zu 31 Prozent auf Probleme mit Muskeln und Skelett und zu 12 Prozent auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen zurückzuführen. Um hier endlich eine im Interesse der Betroffenen liegende Trendumkehr zu schaffen, müssen Wirtschaft und Betriebe maßgeblich mitziehen, denn der Übertritt in die Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension erfolgt nach wie vor zu 80 Prozent aus der Arbeitslosigkeit.
Positiv ist auch, dass durch die Gesetzesänderung die mit 2007 geltenden Bestimmungen, wonach aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik jährlich 2,5 Millionen € für die Schlechtwetterentschädigung für BauarbeiterInnen bereitgestellt werden, bis 2014 verlängert werden. In Zeiten, in denen sich die Prognosen für das Wirtschaftswachstum täglich eintrüben, gibt das gerade den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in der Bauwirtschaft ein zusätzliches Gefühl an Sicherheit.
Mit Sicherheit wird die mit diesem Bundesgesetz mitbeschlossene Anpassung der Pensionen wieder eine tragende Stütze der heimischen Wirtschaft in den kommenden Monaten sein. Vor allem durch die stärkere Erhöhung niedriger Pensionen wird die Binnennachfrage in Gang gehalten. Viel wichtiger ist aber, dass 99 Prozent der Pensionisten und Pensionistinnen einen Teuerungsausgleich erhalten. Auch die im Zuge des
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite