BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 63

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Der Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur An­tragstellung.

Der Beschluss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Pirolt. Ich erteile es ihm.

 


12.02.52

Bundesrat Franz Pirolt (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Außer­halb der Tagesordnung möchte ich vielleicht eines festhalten, was du, Herr Kollege Klug, bereits angesprochen hast. Die zweifelhaften Ergüsse der nach eigener Defini­tion auflagenstärksten Bundesländerzeitung hätten es verdient, glaube ich, dass man dazu wenigstens eine Stellungnahme abgibt. Oder habe ich es übersehen? – Das ist auch möglich. (Bundesrat Mag. Klug: Machen wir noch!) Machen wir, okay; ich glaube, das ist angebracht. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Zum Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011: Dieses Gesetz steht, denke ich, unter kei­nem besonders guten Stern, wenn man weiß, dass das Defizit um die 7 Milliarden € aus­machen wird, dass der Rechnungshof 599 Punkte angebracht hat, wo Änderungen even­tuell nötig wären – das betrifft sicherlich auch das Sozialrecht –, und dass die Schul­denbremse ebenfalls angesprochen ist, wobei ja der Konstrukteur dieser Bremse noch immer an einem Bremshebel, sage ich einmal, baut. Da wäre es schon interessant, was passiert wäre, wenn all diese Parameter teilweise vorher schon festgestanden wären. Ich denke, dann wäre dieses Änderungsgesetz anders ausgefallen.

Studien belegen ja, dass, wenn man Reformwillen zeigen würde, in etwa 1,5 Milliar­den € an Sparpotenzial vorhanden wären und auf Länderebene, glaube ich, noch ein­mal rund 500 Millionen €. Wenn man es mit einer vernünftigen Harmonisierung macht, die man einziehen könnte – das heißt: Zusammenführung der Sozialversicherungsträ­ger; Angleichung des Pensionsalters von Männern und Frauen, ich glaube, da könnte man ruhig ein bisschen flotter gendern –, ist das jedenfalls auch ein Weg. Dazu gehört natürlich auch die Angleichung der Beamten an die ASVG-Versicherten im Sozialrecht oder, was weiß ich, die Anhebung des faktischen Pensionsalters.

Wenn ich hier vielleicht ein Beispiel aus Norwegen bringen darf: Ich habe einen Onkel dort oben in diesem Land, er ist 69 Jahre alt, die Tante ist 68. Er arbeitet zu 60 Pro­zent, sie ist diplomierte Krankenschwester und mit 68 nach wie vor zu 50 Prozent im Dienst. Das ist in diesem Land nichts Außergewöhnliches, bei uns ist es fast unvorstellbar.

Weiters wird vielleicht auch die Ärztekammer gefordert sein, was Pensionsantritte und Ähnliches angeht. Da gibt es eine Kostenexplosion. Da habe ich das Gefühl, dass ein­fach zu leicht, sage ich einmal, Atteste ausgestellt werden. Da wird wahrscheinlich zu viel unterschrieben.

Dieses Gesetz betrifft letztendlich natürlich den gesamten Finanzhaushalt. Es wird au­ßerdem vermutlich dann auch Steuererhöhungen geben, mit denen man wiederum den, wie ich es ausdrücken möchte, braven, fleißigen Mittelstand treffen wird.

Das Gesetz als solches zeigt relativ wenig Reformwillen. Daher wird es auch von der freiheitlichen Fraktion nicht unterstützt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

12.06


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kemper­le. – Bitte, Frau Kollegin.

 


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