BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 65

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Sparpakets 2011 durchgeführte Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages wird wieder zurückgenommen und kann bis zu einer Pension von 1 750 € geltend gemacht werden. 74 Prozent der Pensionisten und Pensionistinnen haben allein dadurch 30 € mehr pro Monat zur Verfügung. Durch das Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuergesetz 1988 geändert wird, kann der Alleinverdienerabsetzbetrag somit bereits bei der Veranlagung für das Jahr 2012 geltend gemacht werden.

Aufgrund der zunehmenden Mobilität von ArbeitnehmerInnen innerhalb der EU wurde es auch notwendig, eine Verbindungsstelle für die Bereiche Kranken-, Unfall- und Pen­sionsversicherung zu benennen. Die Verbindungsstelle Österreichs für den EU-weiten elektronischen Datenaustausch im Sozialversicherungsbereich wird der Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Damit können Doppelgleisigkeiten vermieden werden.

Mit diesem Gesetz wird nunmehr auch für Landes-Vertragsbedienstete die sozialversi­cherungsrechtliche Absicherung während des sogenannten Papa-Monats geschaffen.

Zusammenfassend: Dieses Bundesgesetz enthält zahlreiche Anpassungen und Ver­besserungen, die nicht nur zeitgemäß, sondern in einigen Punkten auch richtungswei­send sind. Zudem sind Elemente enthalten, die einen Beitrag zur Minderung des prog­nostizierten Wirtschaftsabschwungs leisten können, ganz im Sinne unserer sozialen Si­cherheit in Österreich.

Zur Frage der Anhebung des Pensionsanfallsalters bei den Frauen wird es, glaube ich, noch eine große Debatte geben. Und auf Ihre Stellungnahme – die lasse ich in den Raum gestellt – wird die notwendige Antwort gegeben werden, Herr Bundesrat Pirolt! (Beifall bei der SPÖ.)

Der Gesetzesvorlage werden wir unsere Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.14


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.14.32

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherIn­nen zu Hause! Dem vorliegenden Gesetzesbeschluss werden wir auch nicht zustim­men, aber mit ein bisschen anderen Argumenten als die Kollegen von der freiheitlichen Fraktion. Mein Kollege Karl Öllinger, unser Sozialsprecher im Nationalrat, hat einige Ab­änderungsanträge eingebracht, die meines Erachtens wirklich sinnvoll gewesen wären, aber diese wurden von den Koalitionsparteien nicht ausreichend unterstützt.

Ich verstehe, ehrlich gesagt, eines nicht: Auf der einen Seite diskutieren wir – dazu kann man jetzt stehen, wie man möchte –, dass die Schuldenbremse in Verfassungs­rang gehievt werden soll, um sozusagen die Kosten zu senken, auf der anderen Seite haben wir das Faktum, dass wir hier die Gelder nach dem Gießkannenprinzip verteilen. Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass zum Beispiel Pensionistinnen und Pen­sionisten bis zu einer Einkommensgrenze von 3 300 € eine Erhöhung haben sollen, und diejenigen, die weniger bekommen, sollen eine noch höhere Erhöhung haben. Da­für setzen wir uns ein. Aber was für mich absolut unverständlich ist – und, bitte, erklä­ren Sie das einmal den ZuseherInnen zu Hause –, ist, dass wir an PensionistInnen, die mehr als 6 000 € bekommen, auch 1,5 Prozentpunkte mehr verteilen. Das geht doch auf keine Kuhhaut! – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist: Dieser PensionistInnenpreisindex dient meines Erachtens nicht da­zu, hier Gerechtigkeit herzustellen. Warum soll jemand, der ein gutes Einkommen hat, gewisse Angebote ermäßigt in Anspruch nehmen können? – Da sollte man doch her­gehen und dies vom Einkommen abhängig machen. Das ist der eine Kritikpunkt.

 


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