Sparpakets 2011 durchgeführte Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages wird wieder zurückgenommen und kann bis zu einer Pension von 1 750 € geltend gemacht werden. 74 Prozent der Pensionisten und Pensionistinnen haben allein dadurch 30 € mehr pro Monat zur Verfügung. Durch das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, kann der Alleinverdienerabsetzbetrag somit bereits bei der Veranlagung für das Jahr 2012 geltend gemacht werden.
Aufgrund der zunehmenden Mobilität von ArbeitnehmerInnen innerhalb der EU wurde es auch notwendig, eine Verbindungsstelle für die Bereiche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung zu benennen. Die Verbindungsstelle Österreichs für den EU-weiten elektronischen Datenaustausch im Sozialversicherungsbereich wird der Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Damit können Doppelgleisigkeiten vermieden werden.
Mit diesem Gesetz wird nunmehr auch für Landes-Vertragsbedienstete die sozialversicherungsrechtliche Absicherung während des sogenannten Papa-Monats geschaffen.
Zusammenfassend: Dieses Bundesgesetz enthält zahlreiche Anpassungen und Verbesserungen, die nicht nur zeitgemäß, sondern in einigen Punkten auch richtungsweisend sind. Zudem sind Elemente enthalten, die einen Beitrag zur Minderung des prognostizierten Wirtschaftsabschwungs leisten können, ganz im Sinne unserer sozialen Sicherheit in Österreich.
Zur Frage der Anhebung des Pensionsanfallsalters bei den Frauen wird es, glaube ich, noch eine große Debatte geben. Und auf Ihre Stellungnahme – die lasse ich in den Raum gestellt – wird die notwendige Antwort gegeben werden, Herr Bundesrat Pirolt! (Beifall bei der SPÖ.)
Der Gesetzesvorlage werden wir unsere Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.14
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte, Herr Kollege.
12.14
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen zu Hause! Dem vorliegenden Gesetzesbeschluss werden wir auch nicht zustimmen, aber mit ein bisschen anderen Argumenten als die Kollegen von der freiheitlichen Fraktion. Mein Kollege Karl Öllinger, unser Sozialsprecher im Nationalrat, hat einige Abänderungsanträge eingebracht, die meines Erachtens wirklich sinnvoll gewesen wären, aber diese wurden von den Koalitionsparteien nicht ausreichend unterstützt.
Ich verstehe, ehrlich gesagt, eines nicht: Auf der einen Seite diskutieren wir – dazu kann man jetzt stehen, wie man möchte –, dass die Schuldenbremse in Verfassungsrang gehievt werden soll, um sozusagen die Kosten zu senken, auf der anderen Seite haben wir das Faktum, dass wir hier die Gelder nach dem Gießkannenprinzip verteilen. Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass zum Beispiel Pensionistinnen und Pensionisten bis zu einer Einkommensgrenze von 3 300 € eine Erhöhung haben sollen, und diejenigen, die weniger bekommen, sollen eine noch höhere Erhöhung haben. Dafür setzen wir uns ein. Aber was für mich absolut unverständlich ist – und, bitte, erklären Sie das einmal den ZuseherInnen zu Hause –, ist, dass wir an PensionistInnen, die mehr als 6 000 € bekommen, auch 1,5 Prozentpunkte mehr verteilen. Das geht doch auf keine Kuhhaut! – Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist: Dieser PensionistInnenpreisindex dient meines Erachtens nicht dazu, hier Gerechtigkeit herzustellen. Warum soll jemand, der ein gutes Einkommen hat, gewisse Angebote ermäßigt in Anspruch nehmen können? – Da sollte man doch hergehen und dies vom Einkommen abhängig machen. Das ist der eine Kritikpunkt.
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