Wie bereits erwähnt, geht es um sehr gelungene Adaptierungen im Volksanwaltschaftsgesetz. Es kommt auch zu umfassenden Anhörungsrechten für die geschaffenen Kommissionen, die gemeinsam mit dem Volksanwalt und den Volksanwältinnen die Feinarbeit bei der Folterprävention zu leisten haben.
Damit verbunden ist auch die Implementierung von Qualitätskriterien für die VolksanwältInnen. Das ist, denke ich, ebenfalls eine begrüßenswerte Adaptierung, obwohl die Volksanwaltschaft – und das haben wir auch bei den Verhandlungen der Berichte der Volksanwaltschaft schon diskutiert – durchaus an ihrer Belastungsgrenze angelangt ist. Wir haben hier im Plenum sogar darüber diskutiert, ob es nicht zielführend wäre, einen vierten Volksanwalt/eine vierte Volksanwältin zu beschäftigen, weil wir wissen, welch hohen Stellenwert die Volksanwaltschaft bei der Bevölkerung hat, welch hohe Akzeptanz und wie stark jährlich vor allem die Zahl der Kontaktaufnahmen mit der Volksanwaltschaft steigt.
Es ist das heute die größte Aufgabenerweiterung und somit eine Stärkung der Kompetenzen, seit es die Volksanwaltschaft beziehungsweise das Volksanwaltschaftsgesetz gibt. Es haben wirklich sehr viele Interessenvertretungen, NGOs, natürlich auch Mitarbeiter des Bundeskanzleramts und die Volksanwaltschaft selbst mitgearbeitet, damit eine entsprechend gute Vorlage zur Umsetzung gelangt. Bis zur Umsetzung mit 1. Juli des kommenden Jahres ist, so denke ich, noch ausreichend Zeit, die zusätzlichen Aufgaben und Maßnahmen zu planen und durchzuführen.
Meine Fraktion begrüßt diese gesetzliche Regelung sehr, und wir wünschen uns eine entsprechend gute Umsetzung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)
14.16
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.
14.16
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Frau Volksanwältin Brinek! Sehr geehrter Herr Volksanwalt Kostelka! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde bereits gesagt, deshalb werde ich nicht das wiederholen, was Kollege Mayer und Kollegin Duzdar schon erwähnt haben.
Was aus meiner Sicht in aller Kürze gesagt gehört: Es ist begrüßenswert, dass Qualitätskriterien Einzug gehalten haben, dass es jetzt selbstverständlich ist, dass die Volksanwälte/Volksanwältinnen Kenntnisse über den Verwaltungsablauf haben sollen, über menschenrechtliche Belange und natürlich über juristische Kompetenzen. Das waren Kriterien, die die Zivilgesellschaft eingefordert hat, auch wir Grünen, auch wenn wir uns mehr weitreichendere Qualitätskriterien vorgestellt hätten. Aber natürlich können wir diese Vorlage mittragen und werden auch zustimmen.
Kollege Mayer, du sagst, ihr würdet euch einen vierten Volksanwalt/eine vierte Volksanwältin wünschen. Ich kann dich nur auffordern: Macht es einfach! Der Bestellmodus der VolksanwältInnen, der seit dem Jahr 1977 unverändert geblieben ist, läuft de facto so ab – das ist für die ZuschauerInnen sicherlich interessant –, dass die stimmenstärksten Parteien sozusagen ein Vorschlagsrecht haben. Wir als Minderheit werden wahrscheinlich am wenigsten in die Wege leiten können, dass wir einen vierten Volksanwalt/eine vierte Volksanwältin bekommen. Das liegt bei euch.
Auch die Zahlen belegen: Der Andrang ist groß, der Bedarf ist groß. Mich würde am Ende nächsten Jahres interessieren, wie sich das Arbeitsvolumen trotz der personellen Erweiterungen ausgewirkt hat und ob tatsächlich Bedarf gegeben ist. Ich würde mir
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