eine Evaluierung wünschen, einen Bericht wünschen, sehr geehrte VolksanwältInnen, der uns sozusagen als Grundlage dafür dient, eine Diskussion darüber zu eröffnen, ob wir einen vierten oder vielleicht auch einen fünften Volksanwalt brauchen oder ob wir vielleicht auch wie bisher mit drei Volksanwälten auskommen.
In diesem Sinne: herzlichen Dank! Auch unsere Fraktion wird diese Gesetzesmaterie natürlich unterstützen. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir die jetzt aufgeworfenen Fragen am Ende des nächsten Jahres wieder zur Diskussion stellen könnten. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
14.19
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte.
14.20
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Damen und Herren! Da Frau Mag. Duzdar zum Inhalt schon alles gesagt hat, bleibt mir eigentlich nur mehr, zu danken.
Herr Kollege Mayer, weil Sie Sorge haben, dass Angst bestehen könnte bei der Volksanwaltschaft, dass sie zu viel zusätzliche Arbeit bekommt: Ich kann nur sagen, sie hat intensiv daran mitgearbeitet, um diese Lösung zu finden, sie hat geradezu darum gerungen, diese Lösung zu finden. Es geht also nicht um Angst, sondern es ist – und ich durfte das nach der Nationalratssitzung auch ein bissel so empfinden – auch so etwas wie Dankbarkeit da, dass es diese zusätzliche Arbeit gibt.
Der Prozess war insgesamt sehr intensiv, sehr konstruktiv durch die Einbindung von Nichtregierungsorganisationen, die ganz intensive Einbindung der Volksanwaltschaft, der Klubs. Ich möchte dafür allen ganz herzlich danken.
Weil ich jetzt die Chance habe, danke ich noch einmal dem Verfassungsdienst unter Sektionschef Dr. Hesse, insbesondere auch Frau Dr. Dujmovits, die die legistische Arbeit erledigt hat, meinem Kollegen Dr. Klingenbrunner, der auch ganz intensiv mit diesem Thema befasst war. Es ist ja auch ein Thema, das viele Jahre ungelöst geblieben ist. Ich habe vorhin schon die Verwaltungsgerichtsbarkeit genannt; Sie haben dazu schon ein Gesetz beschlossen, um das 56 Jahre lang gerungen wurde. Jetzt haben wir etwas, was vor neun Jahren beschlossen, vor acht Jahren unterzeichnet worden ist. – Manchmal braucht gut Ding eben Weile.
Ich glaube, es hat sich gelohnt, dass wir diesen intensiven Prozess geführt haben, um eben diese Lösung zu finden. Es ist eine Lösung, die in 90 Prozent der anderen europäischen Länder auch so umgesetzt worden ist, dass es bei den Ombudsstellen angedockt wird, und ich glaube, es ist auch aus Sicht der Verwaltungsökonomie eine sinnvolle Lösung: Anstatt eine eigene Stelle zu schaffen, schließt man an eine bestehende, bewährte Einrichtung an. Nochmals vielen herzlichen Dank.
Der Volksanwaltschaft wünsche ich, dass sie diese neue Aufgabe hervorragend bewältigt. Ich bin davon überzeugt! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)
14.22
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gruber. – Bitte.
14.22
Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Viele werden sich denken, was kann
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