Diese Gesetzesänderung bedeutet aber auch, dass sich – ich habe es schon erwähnt – die Aufgabenstellung und die Rolle der Volksanwaltschaft massiv verändern werden, denn die Volksanwaltschaft hatte die Aufgabe als bisheriges Organ des Parlaments, Missstände in der inneren Verwaltung zu überprüfen, und hat natürlich nun große Herausforderungen zu bewältigen. Sie wird auch nach dieser Reform weiterhin Volksanwaltschaft heißen, aber in Wirklichkeit wird sie nicht mehr dieselbe Institution sein, die sie in den letzten dreißig Jahren gewesen ist. Denn als Menschenrechtseinrichtung wird sie vor allem die Aufgabe haben, Menschenrechte zu fördern, aber auch sicherzustellen. Dies bedeutet ständige Kooperation mit den Vereinten Nationen und mit den Menschenrechtsorganisationen. Dabei wird es aber vor allem auch in Zukunft wichtig sein, dass die Gewerkschaften und die Sozialpartner einbezogen werden.
Eine wesentliche Änderung dieser Gesetzesnovelle stellt jedoch auch der Wechsel des bisher im Innenministerium angesiedelten Menschenrechtsbeirats zur Volksanwaltschaft dar, welcher im Zuge dessen vergrößert wird und die Aufgabe hat, die Volksanwaltschaft bei ihren neuen Aufgaben zu unterstützen.
Um die Worte von Volksanwältin Brinek zu gebrauchen: Mit dieser Gesetzesnovelle betreten wir Neuland – Neuland, das jedoch im Zuge unserer völkerrechtlichen Verpflichtung und der Mitgliedschaft Österreichs im Menschenrechtsrat längst überfällig geworden ist.
Ein Land wie Österreich muss gerade in Menschenrechtsfragen als Vorbild vorangehen und hat daher das Fakultativprotokoll des Anti-Folter-Abkommens zu ratifizieren. Mit diesem heutigen Gesetzesbeschluss werden wir die Weichen dafür stellen. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)
14.13
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
14.13
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Frau Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek, Herr Volksanwalt Dr. Peter Kostelka, sehr bescheiden sitzen Sie ganz hinten, es freut uns aber, dass Sie uns mit Ihrer Anwesenheit beglücken! Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.) Wir werden noch zu hören bekommen, dass wesentlich mehr Arbeit auf Sie zukommen wird, weshalb ich nicht weiß, ob derartige Ausflüge in Zukunft noch möglich sein werden.
Es geht bei dieser Vorlage um die Umsetzung des Anti-Folter-Übereinkommens der Vereinten Nationen – das hat Kollegin Duzdar schon erwähnt –, um das sogenannte OPCAT-Durchführungsgesetz, in der österreichischen Rechtsordnung. Darunter ist zu verstehen, dass damit der Schutz vor Folter, Erniedrigung und unmenschlicher Behandlung praktisch auch in unserer Rechtsordnung entsprechend umgesetzt wird.
Ich glaube, man kann von einem historischen Tag für die Menschenrechte in Österreich sprechen, weil damit auch wesentliche Verbesserungen im Bereich der Volksanwaltschaft einhergehen. So werden Orte, wo es zwangsläufig zu Freiheitsentziehung und unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt kommt – das hat Kollegin Duzdar schon aufgezählt, welche Einrichtungen gemeint sind –, aber auch Einrichtungen für behinderte Menschen – und das ist, glaube ich, auch ein ganz wichtiger Punkt; ich bin seit vielen Jahren ehrenamtlich in der Behindertenarbeit tätig und denke, das ist ein wesentlicher Punkt in diesen neuen Bestimmungen – von der Volksanwaltschaft und den Kommissionen der Volksanwaltschaft aufgesucht und entsprechende Kontrollen durchgeführt werden.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite