Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Somit kommen wir zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Josef Saller: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Volksanwaltschaftsgesetz 1982, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafvollzugsgesetz und das Bundesgesetzblattgesetz geändert werden – OPCAT-Durchführungsgesetz. Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich stelle den Antrag:
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Duzdar. – Bitte.
14.08
Bundesrätin Mag. Muna Duzdar (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute das Durchführungsgesetz zum Fakultativprotokoll des Antifolterübereinkommens. Österreich hat ja bereits im Jahr 1987 das Antifolterübereinkommen der Vereinten Nationen ratifiziert und 2003 das dazugehörige Fakultativprotokoll zur Verhinderung von Folter sowie von anderen grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen und Strafen unterzeichnet. Dieses Abkommen wurde jedoch bis zum heutigen Tag nicht ratifiziert, sprich: Dieser internationale Vertrag ist für Österreich nach wie vor nicht völkerrechtlich verbindlich.
Es besteht eine gewisse Dringlichkeit zur Ratifizierung, denn nicht zu vergessen ist, dass sich Österreich 2011 erfolgreich um die Aufnahme in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen beworben hat. Dabei stellte sich Österreich erstmals der universellen Menschenrechtsprüfung, und die Nichtratifizierung stellte ein großes Thema dar. Von den 161 Empfehlungen an Österreich sahen mehrere Empfehlungen mehrerer Mitgliedstaaten den Beitritt Österreichs zum Fakultativprotokoll des Anti-Folter-Übereinkommens vor. Mit diesem heutigen Gesetzesbeschluss werden wir daher die Weichen für die Ratifizierung dieses Abkommens stellen.
Nun soll in Umsetzung dieses Übereinkommens die Volksanwaltschaft die zentrale Anlaufstelle zur Verhütung von Folter und zur Überprüfung von Foltervorwürfen werden. Das bedeutet, dass die Volksanwaltschaft auch künftig zu prüfen hat, ob bei Freiheitsentziehungen, die rechtlich gerechtfertigt sind, Menschenrechte eingehalten werden. Die Volksanwaltschaft wird daher die Arbeit der vollziehenden Organe zu kontrollieren haben. Das sind jedoch nicht nur die Justizanstalten und die Polizeiinspektionen, sondern das sind auch die Erstaufnahmestellen für AsylwerberInnen, das sind die Kasernen, das sind psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Krisenzentren, und das sind auch die Einrichtungen für behinderte Menschen, um Missbrauch und Gewalt zu verhindern.
Mit dieser Gesetzesnovelle erfährt die Volksanwaltschaft eine sehr starke Veränderung. Seit ihrer Gründung im Jahr 1977 wird die Volksanwaltschaft erstmals institutionell zu einer nationalen Menschenrechtseinrichtung aufgewertet. Dies ist rechtsstaatlich ein bedeutender Schritt.
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