BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 106

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verstehen, wie man dem das Wort reden kann, dass der ORF mir vorschreiben will, was ich zu Hause zu haben habe und was nicht. So weit werden wir in diesem Staat wohl noch nicht sein, denn was ich nicht will, kann mir der ORF auch nicht vorschrei­ben. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Änderung des ORF-Gesetzes ist für mich nichts anderes als eine Geldbeschaf­fungsaktion für den ORF. Jetzt sollen, neben dieser geplanten Erhöhung der ohnehin bereits hohen ORF-Gebühren, ab 2012 offenbar auch diejenigen zahlen müssen, die den ORF gar nicht empfangen können. Damit wird fixiert, dass alle bezahlen müssen, ohne dass sie tatsächlich eine Leistung erhalten. So schaut‘s aus. Wo bleibt da die Ge­rechtigkeit? Wo bleibt da die Angemessenheit für den Gebührenzahler?

Alle Rundfunkteilnehmer, die auch nur theoretisch ORF-Programme via DVB-T emp­fangen könnten, auch wenn sie beispielsweise über keine Box verfügen und daher ORF-Programme gar nicht schauen können – oder, was es ja auch gibt, gar nicht wollen –, sollen damit ganz ungeniert abgecasht werden. (Bundesrat Schennach: Das Wollen steht da nicht zur Diskussion!) Zukünftig wird es nicht mehr darauf ankommen, ob je­mand die Programme des ORF empfangen kann, sondern es reicht offensichtlich aus, dass jemand in einem Gebiet lebt, das terrestrisch versorgt wird. Jeder Besitzer eines Gerätes, das irgendeine Form von Rundfunk wahrnehmbar macht, also zum Beispiel auch ausländische Programme über analoge Satelliten, soll an den ORF Gebühren be­zahlen müssen.

Ausgenommen – mich wundert das ohnehin – sind nur mehr Gebiete, die gar nicht mit dem DVB-T versorgt werden. Aktuellen Medienberichten zufolge sind das aber nur 2,3 Prozent aller Haushalte. Bisher musste richtigerweise niemand ohne freigeschalte­te ORF DIGITAL-SAT-Karte Programmentgelte bezahlen, da ja auch kein Empfang der ORF-Programme möglich ist, ergo keine Leistung vom ORF in Anspruch genommen wird.

Geschätzte Damen und Herren, das kommt mir schon langsam vor, wie wenn die ASFINAG kommen – der es ja auch nicht gut geht – und sagen würde: Lieber Freund, du hast ein Auto. Wir haben die Autobahn, du musst dir jetzt das Pickerl kaufen, ganz egal, ob du fährst oder nicht! Da würde ich mich wundern, was deine Kollegen in Reut­te draußen sagen würden, weit weg von der nächsten Autobahn. Das ist nämlich ge­nau die gleiche Geschichte.

Unsere, meine Haltung dazu: Wir finden die Beibehaltung der bisherigen Gesetzeslage ausreichend. Der ORF bekommt durch die Erhöhung ohnehin genügend Mittel von uns Gebührenzahlern. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei FPÖ und Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

14.56


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wart? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.56.3814. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen im Verteidi­gungs- und Sicherheitsbereich (Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicher-


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