heit 2012 – BVergGVS 2012) erlassen sowie das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird (1513 d.B. und 1606 d.B. sowie 8639/BR d.B.)
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wenger. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Franz Wenger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012) erlassen wurde sowie das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, auf eine Verlesung kann daher verzichtet werden.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.
Ich stelle daher den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.
14.58
Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Mit dem Neuerlass der Änderung der Bundesvergabegesetze wurde ein unüberschaubares, kompliziertes Regelwerk geschaffen. Bereits die Einordnung eines Vergabeverfahrens, entweder nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Vergabe von Aufträgen oder nach dem Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit bietet eine hohe Fehler- und Manipulationsquote. Selbst versierten Juristen werden die Bestimmungen den Schweiß auf die Stirn treiben.
Um die Herausforderung zu meistern, sind erhebliche finanzielle Ausgaben für Personalschulungen notwendig. Problematisch sehe ich auch den Verzicht auf die zwingende Vorlage von Eignungsnachweisen durch Unternehmen. In Zukunft genügt lediglich eine sogenannte Eigenerklärung als Nachweis für die Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Betriebes. Nur bei größeren Aufträgen und punktuell sollen Eignungsnachweise verlangt werden können. Da geht man, meiner Meinung nach, bei der Entbürokratisierung den falschen Weg und öffnet gerade unredlichen Anbietern Tür und Tor. (Bundesrätin Zwazl: Aber hallo! – Zwischenruf bei der SPÖ.)
Durch den erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorzulegenden Eignungsnachweis besteht auch die Gefahr der Verzögerung des Vergabeverfahrens.
Wieder einmal fehlt es an Kontrollmechanismen, die Bestimmungen sehen keine ernst zu nehmenden Kontrollmöglichkeiten vor, und so werden daher auch der Korruption weitere Schlupflöcher geöffnet. (Bundesrätin Zwazl: Was ist da der Korruption !? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Kontrollen von Landes- und Bundesrechnungshof werden erst Jahre später durchgeführt, aber zur Verhinderung von Korruption kommen diese Kontrollen zu spät. Bedauerlicherweise wurde dem Antrag der FPÖ nicht Folge geleistet, den Schwellenwert für die Direktvergabe bei 100 000 € zu belassen und als Dauerrecht zu verankern. (Bundesrätin Zwazl: Ja das geht eh erst nächstes Jahr! Das weiß man ja!)
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