BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 108

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Da sich die schwierige wirtschaftliche Situation unseres Landes gegenüber 2009 nicht gebessert hat, ist die Senkung des Schwellenwertes bei der Direktvergabe ab 1. Jän­ner 2013 auf 50 000 € beziehungsweise 75 000 € im Sektorenbereich als Rückschritt zu betrachten. (Bundesrätin Zwazl: Wir haben jetzt erst die Verlängerung gekriegt, wer sagt denn, dass wir nächstes Jahr im Herbst wieder die Verlängerung schaffen?) Diese Maßnahmen werden vor allem Klein- und Mittelbetriebe betreffen, für die eine rasche Vergabe und Realisierung von Gemeindeaufträgen in den letzten Jahren oft überle­benswichtig war. (Neuerliche Zwischenrufe der Bundesrätin Zwazl.)

Anstatt die betreffende EU-Richtlinie und die Vergaberichtlinien für Aufträge im Vertei­digungs- und Sicherheitsbereich gemeinsam in das bestehende Bundesvergabegesetz zu integrieren und zu modifizieren, wurde ein zweites Bundesvergabegesetz geschaf­fen. Es ist in diesem Gesetz ganz deutlich zu bemerken, dass im Bezug zu den Verga­bepraktiken im täglichen Geschäftsbetrieb die Realität im hohen Maß verloren geht. (Bundesrätin Zwazl:  bedanken sich bei dir!)

Der leichtfertige Umgang mit dem Vergabeverfahren liegt ja nicht in den jeweiligen Schwellenwerten, sondern darin, dass man vergisst, dass auch viele versteckte kleine Summen eine große Summe bilden, für die der Steuerzahler aufkommen muss. In die­sen Bestimmungen fehlt einfach der Verantwortungsdruck im unteren Summenbereich für den Auftraggeber. (Vizepräsident Todt übernimmt den Vorsitz.)

Es wird wohl weiterhin mit dem Geld der österreichischen Staatsbürger in einem Be­reich herumgeschmissen, in welchem sich Spezialisten der Korruption bewegen, wel­che mit ihren kriminellen Machenschaften dem Gesetzgeber oft meilenweit voraus sind. Eine rasche, unkomplizierte und vereinfachte Anwendung des Vergabeverfahrens können wir nicht erkennen, und wir werden daher nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ. Ruf bei der ÖVP: Die FPÖ hält die Wirtschaft für !)

15.03


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Füller. Ich erteile es ihm.

 


15.03.26

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Bei diesem Ta­gesordnungspunkt liegen uns das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicher­heit 2012, das die Vergabe von Aufträgen regeln soll, sowie eine Änderung des Bun­desvergabegesetzes 2006 vor. Ich habe es mittlerweile wieder mitbekommen, wir sind wieder beim richtigen Tagesordnungspunkt, obwohl jetzt beim Erstredner, Kollege Ertl, einiges an Nebelgranatenwerfen dabei war. Ich habe mich fast nicht mehr ausgekannt, zu welchem Tagesordnungspunkt Sie gesprochen haben.

Es war einfach eine umfassende Regelung notwendig, da auch da Normen aus dem europäischen Raum übernommen werden mussten. Flankierend dazu ist die Schwel­lenwerte-Verordnung 2009 bis 31. Dezember 2012 verlängert worden. Diese Verlänge­rung war auch aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Situation einfach notwendig und erfolgte auch auf vielfaches Ersuchen aus verschiedensten Bereichen der öffent­lichen Hand.

Diese Verordnung gestattet bis Ende nächsten Jahres Direktvergaben bis 100 000 € und die Durchführung von nicht offenen Verfahren ohne vorige Bekanntmachung für Bauaufträge bis zu 1 Million. Zu dieser muss eine Zustimmung der Länder erfolgen, dieses Zustimmungsverfahren läuft. Drei Länder haben diese Zustimmung bereits erteilt. Wir wissen, dass das Thema Auftragsvergaben seitens der Europäischen Kom­mission immer sehr kritisch beobachtet wird und eine solche Verordnung nicht als selbst­verständlich betrachtet werden kann.

 


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