Weitere Änderungen sind unter anderem die Erhöhung des Schwellenwertes für Direktvergaben von derzeit 40 000 auf 50 000 € im klassischen, sowie von 60 000 auf 75 000 € im Sektorenbereich. Also ich glaube nicht, dass man da von einer Verschlechterung sprechen kann. (Bundesrat Ertl: 100 000 waren es bis jetzt!) Die Erhöhung des gesetzlichen Schwellenwertes für das nicht offene Verfahren ohne die vorherige Bekanntmachung für Bauaufträge von 120 000 auf sogar 300 000 € fällt besonders ins Gewicht, da das bereits vorhandene Listensystem mit bewährten Unternehmen einfach in einem größeren Umfang genützt werden kann, als es bis dato der Fall gewesen ist.
Mit der Einführung eines neuen Verfahrens bei Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung können Auftraggeber in Zukunft eine große Anzahl von Auftragsvergaben im Unterschwellenbereich in einem sehr formfreien, raschen und unbürokratischeren Verfahren vergeben – auch, meines Erachtens, ein positiver Punkt.
Als wichtiger weiterer Punkt wird das System der Eigenerklärung ausgeweitet, damit haben Auftraggeber einen geringeren Prüfaufwand und Unternehmer müssen bereits bekannte Nachweise nicht noch einmal vorlegen; eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwands, weniger Bürokratie. Insofern stehe ich dem Ganzen sehr positiv gegenüber.
Eine neue Ausnahmebestimmung für Beschaffungen über ausländische, zentrale Beschaffungsstellen ermöglicht in Zukunft große Einspareffekte wie zum Beispiel beim Pharmabereich, wo es in Österreich Mehrkosten und teurere Produkte gibt. Manche Produkte sind einfach wesentlich teurer als in der Bundesrepublik Deutschland. Im Pharmabereich haben wir da Kostenunterschiede bis zu 30 Prozent.
Im Großen und Ganzen haben wir hier eine klare, neue Regelung auf dem Tisch, die für die öffentliche Hand, aber auch für die Wirtschaft wichtig ist. Sie ermöglicht kürzere, raschere, effizientere und günstigere Verfahren, und wir als sozialdemokratische Fraktion werden da gerne zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.07
Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schreuder. Ich erteile es ihm.
15.07
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Staatssekretär! Es geht jetzt um das Bundesvergabegesetz und natürlich, das ist ja logisch, die Grünen interessieren sich vor allem dafür, wie es eigentlich mit den Vergabekriterien ausschaut, besonders was die ökologische und soziale Nachhaltigkeit bei solchen Ausschreibungen beziehungsweise Ankäufen und dergleichen betrifft.
Mit etwas Verspätung, aber immerhin, gibt es ja seit 2010 einen österreichischen Aktionsplan, wo es um die ökologischen Kriterien für insgesamt 16 Produktgruppen geht, und unsere Kritik möchte ich diesbezüglich einfach noch einmal wiederholen, weil das natürlich direkt mit diesem Gesetz in Verbindung steht.
Im Prinzip gibt es in den von der Europäischen Kommission ausgearbeiteten Kriterien für die ökologischen Leitlinien verschiedene Produktgruppen, die in Kernkriterien und umfassende Kriterien gegliedert sind. Die Kernkriterien sind ziemlich leicht zu erfüllende Minimalanforderungen, so kann man mal sagen.
Bei den umfassenden Kriterien geht es tatsächlich um eine ziemliche ökologische Performance, wie wir sagen würden. In diesen Aktionsplan sind aber keine umfassenden Kriterien integriert, zu unserem Bedauern. Aber je ambitionierter Kriterien sind, desto größer – no na net – der ökologische Effekt. Innovation und Unterstützung von Nischenprodukten können nur im obersten ökologischen Segment erzielt werden.
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