BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 105

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Fernsehgeräten – wir haben es gehört, es sind schon Hunderttausende am Markt, und künftige Gerätegenerationen werden nur mehr so ausgestattet werden – die Smart­card, die die alten Geräte verlangt haben, eben nicht mehr notwendig ist und somit die Kontrollierbarkeit fast nicht mehr gegeben ist.

Jene, die sich abmelden, weil sie den ORF nach altem Standard angeblich gar nicht mehr empfangen können, sind mit der neuen Technologie in der Lage, den ORF aber trotzdem zu empfangen.

Was wird kritisiert? – Und wir haben es ja schon gehört: Es gibt keinen einstimmigen Beschluss, sondern er wird, davon gehe ich aus, nur mehrheitlich erfolgen.

Kritiker stoßen sich daran, dass es künftig nicht mehr darauf ankommt, ob und in wel­chem Ausmaß der Rundfunkteilnehmer ORF-Programme auch tatsächlich konsumiert. Die Gebühren sind auch bei einer theoretischen Empfangsmöglichkeit zu zahlen. Am Rande habe ich in einer Diskussion dazu ein Argument gehört, das scherzhaft gemeint ist, nämlich das Argument jenes Ehemannes, der kinderlos ist und um Kinderbeihilfe ansucht mit der Begründung, die technischen Voraussetzungen wären ja gegeben. Aber das passt dort sicherlich nicht dazu. (Allgemeine Heiterkeit.)

Ich komme zum Ernst der Lage zurück und gehe davon aus, und das hat die Diskus­sion schon gezeigt, dass sich letzten Endes auch der Verfassungsgerichtshof mit die­ser Frage befassen und eine letzte Entscheidung treffen wird.

Geschätzte Damen und Herren, Herr Staatssekretär, die ÖVP-Fraktion steht nicht un­bedingt im Verdacht, dem ORF unkritisch gegenüber zu stehen, das wissen Sie. Wir bekennen uns aber, und das darf ich hier auch sagen, zur Dualität unseres Rundfunk­systems, das heißt zu einem fairen Nebeneinander des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeutet aber, dass der ORF nicht ohne die Gebühren – wir haben es gehört, auch im Vergleich mit Deutschland – der Seherinnen und Seher auskommt, und er es durch ein einge­schränktes Werbezeitfenster in einem kleinen Markt wie Österreich nicht ganz leicht hat.

Diese Novelle, gemeint ist die Schließung der Lücke, die wir hier vornehmen, trägt na­türlich dem Gedanken Rechnung, dass der öffentlich-rechtliche ORF ein Sender für uns alle ist, mit einem ganz klaren, konkreten Informations- und Kulturvermittlungsauf­trag, dieses Land nach innen, aber auch nach außen zu vertreten. Mir ist bewusst, dass das für die Betroffenen wieder eine zusätzliche finanzielle Belastung ist, aber unter Abwägung aller Überlegungen  und das ist mir besonders wichtig – und auch unter Aufrechterhaltung eines gewissen Druckes auf die Geschäftsführung des Unter­nehmens, was die Wirtschaftlichkeit, aber auch die Qualität des Programms betrifft – und da möchte ich auch ausdrücklich das neue Angebot ORF III und ORF Sport positiv hervorheben –, wird die ÖVP-Fraktion dieser Novelle des ORF-Gesetzes zustimmen.

Dies, sehr geehrter Herr Staatssekretär, fällt manchen sicher nicht leicht, vor allem wenn aktuell in ORF-Gremien wieder über eine neuerliche Gebührenerhöhung und ei­ne saftige Erhöhung der Direktorengehälter diskutiert wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

14.52


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Zangerl. – Bitte.

 


14.52.56

Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin kein „Digital Native“ (allgemeine Heiterkeit), und ich habe mit ungläubigem Stau­nen den Ausführungen meines aus Tirol stammenden Kollegen zugehört. Ich kann nicht


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