Der Computerempfang ist in diesem Gesetz natürlich auch noch nicht geregelt. Das ist aber ein großes Thema für die Zukunft, das ist überhaupt keine Frage. Denken Sie nur daran, dass Google mit Fernsehen beginnen wird, vermutlich über YouTube, und dass Apple, wenn das Gerücht denn stimmt, schon nächstes Jahr Fernsehen produzieren möchte, also auch die Geräte. Wir können heute wahrscheinlich noch gar nicht abschätzen, was das verändern wird. Da wird sich der ORF vermutlich auch Gedanken machen.
Trotzdem – und da möchte ich mich dem Kollegen Brückl von vorhin anschließen –, so ein Programm wie ORF III wäre rein kommerziell natürlich nicht machbar, und ORF III zeigt in einer hervorragenden Art und Weise, was öffentlich-rechtliches Fernsehen sein soll, sein kann. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) – Das ist großartig, ja! Ich bin mittlerweile zu einem Stammseher geworden. „Inside Brüssel“, großartig! (Bundesrat Schennach: Ö1!) – Ö1 natürlich auch, ja, obwohl sich mein Konsumverhalten bei mir zuhause schon geändert hat. Ich habe das zuhause auf meinem Computer, und die Musik läuft direkt gestreamt in der Stereoanlage. Also ich höre Radio so, das gebe ich zu. (Bundesrat Schennach: Ö1!) Podcasts höre ich gerne.
Aber dieser neue Medienkonsum wird sehr bald neue Gesetze verlangen. Das Rundfunkgebührengesetz beziehungsweise das ORF-Gesetz, wie wir es jetzt vor uns haben, ist sicher noch ein Gesetz des 20. Jahrhunderts, aber sicher kein Gesetz des 21. Jahrhunderts. Die Antworten haben wir alle noch nicht, weil die technische Entwicklung auch noch nicht absehbar ist, aber wir alle werden unsere Augen, unsere Ohren und sonstigen Sinnesorgane, die wir haben, offen halten müssen, einfach um zu sehen, wohin sich das entwickelt.
Aber die Ablehnung dieses Gesetzes heute basiert darauf, dass wir sagen, ein nichtdigitales Gerät, das vielleicht irgendwann einmal digital werden könnte, jetzt schon mit Gebühren zu belegen, halten wir einfach für falsch. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und des Bundesrates Zangerl.)
14.47
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Köberl zu Wort. – Bitte.
14.48
Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Nach den technischen Ausführungen meines Kollegen Schreuder darf ich wieder ein bisschen zur Nüchternheit des Gesetzes zurückkommen. (Bundesrat Schreuder: Aber ich bin ...!) Bitte? (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.) Ich gehe davon aus, dass Sie nüchtern sind, Herr Kollege! (Bundesrat Schreuder: Was ist das für ein Vorwurf?)
Worum geht es konkret? Jeder Rundfunkteilnehmer, der an einem Standort terrestrisch mit ORF-Programmen versorgt wird, muss künftig ORF-Gebühren zahlen, und zwar unabhängig davon, ob er Endgeräte für den digitalen Empfang besitzt oder nicht. – Das ist der Kernsatz der heutigen Änderung des ORF-Gesetzes.
Was wird damit bezweckt? Mit dieser Klarstellung wird ein sogenanntes Schlupfloch zur Umgehung der Pflicht zur Leistung von Rundfunkgebühren geschlossen und ein unverhältnismäßiger Kontrollaufwand, wie ihn der Kollege Schennach ausgeführt hat, verhindert, der bedeuten würde, dass in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ob seitens des ORF-Rundfunkteilnehmers ORF-Programme empfangen werden können. Man muss ja dazu auch die Geräte öffnen – man kann sich vorstellen, was das bedeuten würde!
Was ist das Problem im Detail? Eine Kontrolle, wie schon gesagt, ist deswegen so schwierig, weil mit der stark zunehmenden Anzahl der eingebauten Digital-Receiver in
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