BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 111

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Die ursprünglichen Pläne von Bundeskanzler Faymann, und da muss ich schon auch den Bundeskanzler etwas kritisieren, die Schwellenwertverordnung eben nicht zu ver­längern und auch die ursprünglichen Inhalte des Bundesvergabegesetzes, sind ange­sichts der aktuellen Konjunkturprognosen nicht nur in der Wirtschaft auf Unverständnis gestoßen, sondern auch das Ergebnis einer OGM-Umfrage unter Österreichs Bürger­meistern ist da eindeutig: 95 Prozent der Bürgermeister sprechen sich für die Beibehal­tung der vereinfachten Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand auch nach dem 31. De­zember 2011 aus. (Beifall bei der ÖVP.)

Also zu guter Letzt: Ende gut, alles gut, würde ich meinen. Das Bundesvergabegesetz und die Verlängerung der Schwellenwertverordnung ist gut für die Wirtschaft, ist gut für die Gemeinden, wie wir wissen, ist gut für uns alle. Ab und zu, und so auch in dem Fall tut einem Bundeskanzler etwas Gegenwind gut, um schlussendlich gute Entscheidun­gen im Sinne der Bevölkerung zuzulassen. Die Vorarlberger Bundesräte haben mit Un­terstützung der Frau Kammerpräsidentin aus Niederösterreich ja auch eine parlamen­tarische Anfrage an Bundeskanzler Faymann gestellt. Dieser hat nunmehr eingelenkt, darüber sind wir sehr froh. Ich nehme nicht an, dass er nur wegen unserer Anfrage eingelenkt hat. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Mühlwerth: Wer weiß?!)

15.14


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Os­termayer. – Bitte.

 


15.15.00

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne gleich mit den Bemerkungen Dr. Brunners. – Es wäre vielleicht interessant gewesen, sich vor Ihrer Rede zu erkundigen, wie die Si­tuation tatsächlich war, denn es stimmt nicht. Es war nicht so, dass der Bundeskanz­ler nicht verlängern wollte, sondern dass wir einen Weg gehen wollten, der sicherstellt, dass die Verordnung auch tatsächlich hält, wenn wir sie verlängern. Deshalb haben wir mit der Europäischen Kommission Kontakt aufgenommen, haben mit Deutschland Kontakt aufgenommen, um möglichst im Einklang vorzugehen, damit nicht die Verord­nung dann, wenn wir sie verlängern, aufgehoben wird und außer Kraft tritt. Das ist schlicht und einfach der Hintergrund. (Bundesrat Dr. Brunner: Warum dann erst so spät?) – Weil wir es zuerst abgeklärt haben, und die Abklärung ergeben hat, dass es Sinn macht, haben wir das, was wir tun wollten, auch getan.

Wir haben jedoch gleichzeitig geschaut, dass wir das Bundesvergaberecht rechtzeitig ändern, falls die Kommission die Verordnung aufheben würde, damit es dann eine Rückfallposition auf die jetzt im Bundesvergaberecht erhöhten Beträge gibt.

Herr Bundesrat! Es ist insgesamt ein relativ komplexes Gesetz, aber das ist eben das Vergaberecht; das ist das europäische Vergaberecht, das ist das österreichische Ver­gaberecht. Was wir machen wollten – und ich denke, das ist uns auch gelungen –, ist, dass wir zu einer Vereinfachung sowohl im Bereich der Verwaltung als auch im Bereich der Unternehmen beitragen.

Daher sind mehrere Elemente in dieser Regelung enthalten, und zwar einerseits die Erhöhung der Schwellenwerte im Gesetz neben der Verlängerung der Verordnung, die Erhöhung der gesetzlichen Schwellenwerte bei der Direktvergabe im nicht offenen Ver­fahren. Wir haben auch ein neues Verfahren geschaffen, nämlich die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung, weil wir auch denken, dass das dazu beiträgt, dass Ver­gaben schneller erfolgen. Wir haben das System der Eigenerklärung ausgedehnt, und zwar schlicht und einfach aus Gründen der Verwaltungsökonomie einerseits beim Staat, bei den Behörden, andererseits auch bei den Unternehmen.

Wir haben ja in der Regierungserklärung, im Regierungsabkommen, auch im Hinblick auf Maßnahmen der Europäischen Union, was Arbeitsmarkt, was Wirtschaft anlangt,


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