BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 112

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

versucht, die Kosten von Unternehmen zu senken, Verwaltungskosten für Unterneh­men zu senken. Das ist ein Element.

Dass das Vergaberecht insgesamt immer komplex ist, werden wir nicht ändern. Wenn man mehrere Modelle schafft, braucht man Kriterien für diese verschiedenen Modelle, und so wird die legistische Umsetzung komplizierter. Glauben Sie mir, die Wirtschaft kann damit umgehen, weil die kleinen Unternehmen, die mittleren Unternehmen im Re­gelfall in bestimmten Bereichen des Vergaberechts tätig sind, die großen Unternehmen in anderen Bereichen. Das heißt also, die können sich schon darauf einstellen.

Ich sage nur: Die Reaktionen, die wir bisher gehört haben, waren alle positiv und nicht kritisch. Das hat nicht nur mit der beabsichtigten Verlängerung und flankierend der Ver­längerung der Verordnung zu tun, wie ich das vorhin schon ausgeführt habe.

Ganz kurz wollte ich noch zur Frage, warum wir zwei Gesetze gemacht haben, Stel­lung nehmen, weil Sie dieses Thema angesprochen haben. Die Antwort hierauf ist ein­fach: Wir haben deshalb zwei Gesetze gemacht, einerseits für den Verteidigungs- und Sicherheitsbereich und andererseits das allgemeine Vergaberecht, weil wir gewusst haben, dass, wenn wir das alles in ein Gesetz hineinpacken, dieses eine Gesetz noch komplexer wird. Es gibt Vergaben in einem Bereich, im zivilen Bereich, und im mili­tärischen und Sicherheitsbereich. Die Anbieter wissen sich in diesen beiden Welten zu bewegen und die entsprechenden Rechtsbestimmungen anzuwenden, und genau des­halb haben wir es in zwei Teilen gemacht, um es lesbarer zu halten, um es leichter durchschaubar und anwendbar zu machen. Das ist der Hintergrund.

Weil ich das vorhin schon getan habe: Ich danke noch einmal allen Kollegen, die bei der Erarbeitung dieses sehr komplexen Gesetzes mitgewirkt haben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.19


Vizepräsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte.

 


15.19.50

Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Staatssekretär! Ich habe lediglich eine Verständnisfrage. Sie haben in Beantwortung der von Kollegem Brun­ner aufgeworfenen Fragen gesagt, dass Sie das zuerst mit der EU abklären möchten.

Ein Grund für die ablehnende Haltung der FPÖ ist zum Beispiel der, dass wir uns ge­wünscht hätten, dass diese Schwellenwerte, diese Direktvergaben in Dauerrecht über­gehen, und dass wir nicht jedes Jahr wieder beim Bundeskanzler quasi darum betteln möchten. Das ist zum Beispiel ein Punkt gewesen.

In der entsprechenden Diskussion hat es geheißen, dass, sollte die Argumentation kom­men, dass dies EU-Recht widerspricht, zum Beispiel festzuhalten ist, dass beispiels­weise in Deutschland die gleichen Schwellenwerte wie derzeit in Österreich bereits im Dauerrecht sind. Hinzu kommt, dass der EuGH in seinen Entscheidungen keine geld­mäßigen Absolutbeträge für den Unterschwellenbereich festgelegt hat, die unter „wert­mäßig kleine Aufträge“ zu subsumieren wären. Für den EuGH oder die EU ist in dieser Frage, also bei der Begrenzung der Schwellenwerte, nicht die Anwendbarkeit von EU-Sekundärrecht, etwa die Vergaberichtlinien, relevant, sondern ausschließlich EU-Pri­märrecht und dessen Grundprinzipien. Also: Wenn man will, dann geht das.

Meine Frage ist jetzt lediglich: Warum lässt man es nicht in Dauerrecht übergehen? Dies einfach als Verständnisfrage. (Staatssekretär Dr. Ostermayer: Weil die Juristen eine andere Position haben bei uns, und wir richten uns natürlich auch danach, was unsere Juristen meinen! Wir wollen nicht, dass es aufgehoben wird; wir wollen, dass es funktioniert!)

Es ist ja so, dass es nicht  – Das ist ja in dem Fall jetzt klar gewesen!

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite