BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 113

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Vizepräsident Reinhard Todt: Frau Bundesrätin! Beenden Sie Ihre Rede, und dann kommt die Antwort.

 


Bundesrätin Cornelia Michalke (fortsetzend): Für mich ist es einfach die Frage, dass Sie uns – so habe zumindest ich es verstanden – gerade erklärt haben, dass Sie das eben vorher mit der EU abgeklärt haben. Dann wäre es ja jetzt also möglich gewesen, das in Dauerrecht zu übernehmen, oder ich verstehe das falsch.

15.22


Vizepräsident Reinhard Todt: Herr Staatssekretär, wollen Sie jetzt noch darauf ant­worten? – Bitte.

 


15.22.15

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Ich bin gerne bereit, hier sozusagen auch für eine Fragestunde zur Verfügung zu stehen. – Tatsächlich gibt es europäische Rahmenbedingungen. Die Ausnahme wurde aufgrund der wirtschaft­lich schwierigen Situation genehmigt, um für den Arbeitsmarkt in Europa etwas zu tun. Die Frage war daher: Wird dieser Ausnahmezustand auch noch weiterhin als gegeben akzeptiert oder nicht? Wir hoffen und gehen davon aus, dass er akzeptiert wird. Wenn er nicht akzeptiert werden würde, es angefochten werden würde, dann hätten wir die Rückfallposition des jetzt dann hoffentlich beschlossenen Bundesvergaberechts.

15.22


Vizepräsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen jetzt nicht mehr vor.

Wünscht jetzt noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegendem Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.23.2815. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich (1758/A und 1543 d.B. sowie 8640/BR d.B.)

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Nunmehr kommen wir zu Punkt 15 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wenger. Bitte um den Bericht.

 


15.23.46

Berichterstatter Franz Wenger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Be­schluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte.

 


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