BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 117

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Sehr geehrte KollegInnen! Ich muss auch ehrlich sagen: Ich verstehe die Aufregung und die Diskussion nicht, die sich über Monate hingezogen hat und wo sich die Zu­schauerInnen zuhause und die Bürger und Bürgerinnen zu Recht gefragt haben – Ent­schuldigung, dass ich das jetzt so sage! –: Haben die „Würstel“ nichts anderes zu tun, als sich mit dieser Thematik zu beschäftigen? Es ist doch, bitte, eine Selbstverständ­lichkeit im 21. Jahrhundert, dass Frauen und Männer auf der gleichen Ebene sind, wie­so muss man da monatelang darüber diskutieren? (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Frau Kollegin Michalke, ich gebe Ihnen vollkommen recht und unterstütze Sie auch in dem Punkt, Sie haben gesagt: Wir haben viel Bedarf, wo es um eine Angleichung geht.

Ich halte es für eine riesengroße Sauerei – ich sage das insbesondere auch deshalb, weil Gäste aus Tirol hier sind, von denen die überwiegende Mehrheit Damen sind –, dass Frauen, wenn sie in das Berufsleben einsteigen, in vielen Bereichen für die glei­che Arbeit, die Männer leisten, 60 Prozent weniger an Gehalt bekommen sollen! (Bun­desrätin Mag. Neuwirth: Na, 60 Prozent nicht! – Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) 40 Prozent. Entschuldigung! Aber sie kriegen weniger, Frau Kollegin! (Bundesrätin Zwazl: Auch nicht 40 Prozent!) Ich verstehe, dass da die Wirtschaft immer dazwi­schenfunkt, aber Faktum ist: Sie bekommen für die gleiche Arbeit nicht die gleiche Ent­lohnung!

Dass man das beheben, diskutieren, berichtigen muss, steht außer Frage, und da bin ich ganz Ihrer Meinung, aber das hat nichts mit der Bundeshymne zu tun. Bei der Bun­deshymne geht es darum, ein Zeichen zu setzen. Wir preisen uns immer, dass wir das Land – zu Recht! – der Hochkultur sind. Diesem Land entspringen einzigartige Künst­ler, Dichter, AutorInnen und sonstige Intellektuelle – und dann sollte nicht das Wort „Frauen“ in der Bundeshymne vorkommen oder statt „Brüderchören“ von „Jubelchören“ gesprochen werden? Da gibt es dann einen Diskussionsbedarf.

Meine Kolleginnen und Kollegen, insbesondere jene von der ÖVP, denn aus diesem Sektor sind die kritischen Stimmen gekommen, ich verstehe das nicht. Ich habe mir ge­dacht, ich bin im Parlament in Österreich und nicht irgendwo in Anatolien. (Heiterkeit.)

Es freut mich, dass wir jetzt im 21. Jahrhundert so weit sind, dass es selbstverständlich ist, dass Männer und Frauen auch symbolisch gleichwertig in unserer ehrenwerten Bundeshymne vorkommen. Unsere Fraktion wird das mit Inbrunst singen, und natürlich werden wir dem auch zustimmen. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

15.42


Vizepräsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.42.5316. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird (1399 d.B. und 1544 d.B. sowie 8614/BR d.B. und 8641/BR d.B.)

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Wir kommen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Preineder. Bitte um den Bericht.

 


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