BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 118

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Berichterstatter Martin Preineder: Geschätzter Herr Präsident! Ich erstatte den Be­richt des Ausschusses für Föderalismus und Verfassung über den Beschluss des Na­tionalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialis­mus geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; es erübrigt sich daher dessen Verle­sung.

Ich komme sogleich zum Antrag.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Beer. Ich erteile es ihm.

 


15.44.02

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetz geht es darum, Auschwitz-Birkenau zu erhalten. Der Erhaltungszustand des ehemaligen Kon­zentrationslagers und nunmehrigen Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Daher soll für die Instandhaltung der Ge­denkstätte Auschwitz-Birkenau ein österreichischer Beitrag in der Höhe von 6 Millionen € bereitgestellt werden.

Dieser Betrag soll in erster Linie einmal grundsätzlich der Internationalen Stiftung Au­schwitz-Birkenau, die mit der Instandhaltung dieser Gedenkstätte betraut ist, zur Verfü­gung gestellt werden. Aus ihm sollen aber jedenfalls auch die Sanierungsarbeiten am österreichischen Pavillon in Auschwitz, in dem sich die österreichische Dauerausstel­lung befindet, finanziert werden.

Für die Erhaltung hat Polen die Auschwitz-Birkenau-Stiftung gegründet, die insgesamt mit einem Betrag von 120 Millionen € dotiert werden soll. Die Sanierung der Gedenk­stätte soll aus den Kapitalerträgen der Stiftung finanziert werden.

Deutschland wird diese Stiftung mit 60 Millionen € unterstützen. Auch von anderen eu­ropäischen Staaten wurden schon Beiträge zugesagt, und es gibt auch noch weitere Verhandlungen. Was auch für unseren Pavillon nicht unwichtig ist, ist der Umstand, dass sich die Nachfolgestaaten von Jugoslawien auch daran beteiligen, denn im öster­reichischen Pavillon sind im Erdgeschoss die österreichische Dauerausstellung und im ersten Stock Ausstellungsgegenstände des ehemaligen Jugoslawien untergebracht. Und von amerikanischer Seite, von US-Seite her wurde ein Beitrag von 15 Millionen US-Dol­lar in Aussicht gestellt.

Es muss dieses Objekt deshalb erhalten werden, damit ein Zeichen der Unterstützung für ein Mahnmal zur dauernden Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus und gegen jede Form von Hass und Verhetzung gesetzt wird.

Warum ist das noch notwendig? – Auschwitz-Birkenau war das größte Vernichtungs­lager des nationalsozialistischen Regimes. In diesem Lager wurden – man kann es nicht ganz genau sagen, weil dafür die Aufzeichnungen fehlen, aber man geht davon aus – 1,5 Millionen Menschen vernichtet, umgebracht, vergast, zu Tode gefoltert. Es gibt kein anderes Konzentrationslager, das ähnliche Zahlen aufweisen kann, außer Treblinka. Dort haben wir 1,1 Millionen Menschen zu beklagen.

Ich glaube, es ist auch unheimlich wichtig, unseren nachfolgenden Generationen ver­mitteln zu können, was dort passiert ist. Das ist undenkbar, unvorstellbar in unserer


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