BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 135

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ten an Buben. Ebenso waren 73 Prozent der Delikte gegen Leib und Leben gegen Buben gerichtet. Hingegen waren bei Delikten gegen die Freiheit mit 44 Prozent Mäd­chen die Opfer, und bei Sexualdelikten war die überwiegende Mehrheit der unmündi­gen Opfer mit 75 Prozent weiblich.

Es ist daher auch unsere Aufgabe und Verantwortung, dafür zu sorgen, dass minder­jährige Buben und Mädchen bereits in den Schulen lernen, was in einer Gesellschaft, was in ihren Familien nicht toleriert oder akzeptiert werden darf, beziehungsweise wel­che Gefahren die neuen Kommunikationstechniken vor allem mit sich bringen.

Gleiches gilt für Erwachsene, die das vielleicht nicht vermittelt bekommen haben oder deren Elternhaus schon problematisch war. Auch hier müssen wir versuchen, mit Infor­mation, Aufklärung und Bewusstseinsbildung einzugreifen.

Da sind aber auch Medien und einige PolitikerInnen gefordert, denn ein bekannter Missbrauchsfall eignet sich nicht für populistische Quoten- oder Auflagenwettkämpfe und auch nicht für politische Schauspiele. Ganz im Gegenteil, jede Berichterstattung über erschreckende Gewalttaten sollte begleitet sein von informativer Aufklärung und den strafrechtlichen Bestimmungen. Nur die Sensationsgier der Öffentlichkeit zu bedie­nen ist bei dieser Thematik fehl am Platz.

Was aber sehr wohl eine Frage ist: Wie können wir Minderjährige vor Übergriffen bes­ser schützen? Dass höhere Strafen und Strafandrohungen gerechtfertigt sind, steht au­ßer Frage. Ob sie auch eine abschreckende Wirkung haben, dies wird erst der mitbe­schlossene Entschließungsantrag, binnen zwei Jahren nach Beschlussfassung dem Nationalrat einen Bericht darüber vorzulegen, zeigen; ebenso, ob die strafrechtliche Erfassung der Vorbereitung oder Anbahnung von Gewalttaten an Minderjährigen eine entsprechende Wirkung zeigt.

Strafgesetze allein schützen Minderjährige aber nicht vor Übergriffen oder Missbrauch. Für manche TäterInnen ist nur die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, eine Ab­schreckung. Daher geht es darum, TäterInnen in unserer Gesellschaft, vor allem auch in Familien, keine Gelegenheit zu geben, Gewalt auszuüben und vielleicht auch noch ungeschoren davonzukommen. Prävention muss umfassender, auch außerhalb des Strafgesetzes, Fuß fassen.

Wenngleich dieses Bundesgesetz ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung ist, gilt es, dieses auch in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Eine Zustimmung unserer Fraktion zu diesem Gesetz ist gewiss. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)

16.52


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühl­werth. – Bitte.

 


16.52.46

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Minister! Ich stelle fest, wir sind uns natürlich alle einig, wenn es um Gewalt gegen Kinder und vor allem um sexuelle Gewalt gegen Kinder geht, dass es keinerlei Toleranz geben kann und die Gesetzesbestimmungen auch entsprechend sein müs­sen. Daher finden wir dieses Gesetz auch grundsätzlich richtig, und wir werden selbst­verständlich diesem Gesetz zustimmen.

Aber man hat ja, wie oft bei Gesetzen, auch verschiedene Zugangsweisen, und wir sind der Meinung, dass hier wieder einmal – einmal mehr – gute Anträge der Opposi­tion einfach weggewischt worden sind. Ich weiß, es gibt da eine unterschiedliche Auf­fassungsweise, aber wir von der FPÖ sind nach wie vor für die unbedingte Anzeige­pflicht für alle, die beruflich mit Kindern und Minderjährigen zu tun haben. Und wir las-


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