BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 134

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Es wurden Strafdrohungen stark angehoben und Verjährungsfristen – dieser Faktor ist für mich besonders wichtig – verdoppelt. Die Sexualstraftäterdatei wurde eingeführt, ein Tätigkeitsverbot für bestimmte Berufe erlassen und vieles, vieles mehr.

Der heutige Beschluss soll weitere wichtige Schritte im Kampf gegen solche Verbre­chen bringen. Mit der Gesetzesänderung werden bei Gewaltdelikten und gefährlichen Drohungen gegen unmündige Kinder durch volljährige Personen Strafuntergrenzen ein­geführt, die sinnvollerweise nicht unterschritten werden dürfen. Tatbegehungen mit Ge­walt gegen Kinder sind ausdrücklich als Erschwerungsgrund zu berücksichtigen.

Ganz wichtig ist auch, dass das Anbahnen von Sexualkontakten zu Unmündigen im In­ternet unter Strafe gestellt wird. Eine ganz abscheuliche Straftat wird mit dieser Novelle schon bei der Anbahnung unter Strafe gestellt, nämlich die wissentliche Betrachtung pornografischer Darbietungen von Minderjährigen.

Neu ist auch, dass die inländische Gerichtsbarkeit bei Delikten wie Genitalverstümme­lung, Zwangsheirat und verbotener Adoptionsvermittlung erweitert wird. Ebenfalls posi­tiv hervorzuheben ist, dass zukünftig alle Personen, die Österreicher sind oder hier le­ben und im Ausland ein Sexualdelikt an Minderjährigen begehen – zu solchen Hand­lungen kommt es leider immer öfter –, als Straffällige gelten und von den österreichi­schen Gerichten verfolgt werden können, und zwar ohne Rücksicht auf die Gesetze, die am Tatort gelten. Damit meine ich den Deliktskatalog des § 64 Abs. 1 StGB.

Abschließend möchte ich nochmals festhalten: Kinder sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Sie sind vielfach schon aufgrund ihres Alters wehrlos. Kinder sind daher besonders schutzbedürftig. Mit dieser Gesetzesnovelle werden Kinder noch besser vor Gewalt und Missbrauch geschützt. Wir setzen damit ein eindeutiges Signal, dass unse­re Gesellschaft Gewalt und Missbrauch an Kindern in keinster Weise akzeptiert. Wir werden diesem Gesetz gerne zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.47


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Kemperle zu Wort. – Bitte.

 


16.47.54

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Es ist keine Frage, dass jegliche Form von Gewalt an Minderjährigen bestraft werden muss. Es ist auch keine Frage, dass durch die neuen Kommunikationstechnologien den TäterInnen die Türen für Ge­walt und Missbrauch bis ins Kinderzimmer geöffnet werden. Es ist auch keine Frage, dass das Strafgesetzbuch dementsprechend angepasst werden muss.

Mit dieser Strafgesetznovelle werden „Grooming“, also die Vorbereitung oder Anbah­nung sexueller Kontakte mit Minderjährigen, und die wissentliche Betrachtung porno­grafischer Darbietungen Minderjähriger als zwei neue Straftatbestände ins Strafgesetz aufgenommen. Ebenso sind, wie bereits von meinem Vorredner erwähnt, Strafver­schärfungen und höhere Mindeststrafen bei Gewaltdelikten von Volljährigen gegenüber Unmündigen enthalten.

Das Gesetz greift nun aber auch bei Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung und macht an den Grenzen Österreichs nicht mehr halt. Im Gegenteil, Auslandstaten insbesondere im Bereich des Sexualstrafrechts können in Zukunft ebenfalls besser ge­ahndet werden.

Was keine Frage ist und wo noch viel zu tun ist in unserer heutigen Gesellschaft: Ge­walt an Minderjährigen darf nicht mehr verharmlost werden.

Die Zahlen des Kriminalberichts 2010 lassen allerdings einige Zweifel aufkommen, denn 63 Prozent sämtlicher gerichtlich strafbarer Handlungen an unmündigen Opfern erfolg-


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