BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 133

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Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. De­zember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist abermals die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

16.43.3119. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (Strafgesetznovelle 2011) (1505 d.B. und 1526 d.B. sowie 8621/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tages­ordnung.

Zur diesbezüglichen Debatte begrüße ich herzlich Frau Bundesministerin Dr. Karl. (All­gemeiner Beifall.)

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Füller. – Bitte um den Bericht.

 


16.43.58

Berichterstatter Christian Füller: Werte Damen und Herren am Präsidium! Sehr ge­ehrte Frauen Ministerinnen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird.

Der Inhalt des Beschlusses liegt in schriftlicher Form vor. Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Strohmayer-Dangl. – Bitte.

 


16.44.41

Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen des Bundesra­tes! Wir beschließen heute ein Gesetz, das notwendige Maßnahmen im Sexualstraf­recht zulässt, die über den Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch hinausge­hend ergriffen werden können.

Ich möchte festhalten, dass Gewalt gegen Kinder, sexueller Missbrauch gegen Kinder und im Allgemeinen Verbrechen gegen Kinder zu den abscheulichsten Verbrechen ge­hören, die man sich überhaupt vorstellen kann. Die Abscheulichkeit dieser Art von Ver­brechen gegen Kinder ist nämlich deshalb so arg, weil dabei die Unschuld, die Naivität, die Gutgläubigkeit der Opfer ausgenützt wird und dies fürchterliche, nachhaltige Kon­sequenzen für das weitere Leben dieser Kinder hat. Oft wird dadurch das ganze Leben auf Dauer psychisch erschwert oder gar vernichtet.

Wir haben in der näheren Vergangenheit schon viele wichtige Maßnahmen ergriffen, um derartig abscheuliche Taten den Tätern zu erschweren und den Opfern zu helfen.


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