Vor zehn Jahren hatten wir eine öffentliche Debatte, die viel härter war. Betreffend Sextourismus gab es in der Gesellschaft eine öffentliche Debatte der Ächtung. Wo ist in den letzten Jahren über Sextourismus noch öffentlich ächtend gesprochen worden? Und wir kommen hier in dieselbe Höhle. Wenn jemand einmal als Sextourist unterwegs ist – und wir erinnern uns an einen niederösterreichischen Fall (Bundesrätin Zwazl: Nicht schon wieder!) – nein, wir erinnern uns, dass das eine Connection auch mit Amstetten war –, da fallen Schwellen! Und dieses Fallen von Schwellen und dass Sextourismus wirklich das Allerallerletzte ist, das muss auch wieder in eine öffentliche Debatte.
Hier geht es auch darum, dass man zum Beispiel Fluglinien in die Pflicht nimmt. Die sollen Filme über die Auswirkungen von Sextourismus in den Fliegern nach Thailand und so weiter zeigen. Wir müssen hier eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung haben.
Es wurde das Grooming angesprochen. Das ist ein völlig neuer Tatbestand. Das ist jetzt genau dieser eine Fall vier von fünf, Grooming ist etwas Neues. Grooming ist das aktive Heranpirschen Erwachsener an Kinder im Internet, um sie in pornographisch-sexuelle bedrängende Gespräche zu führen. Das ist etwas ganz Neues. Es wurde noch nicht erhoben, in welcher Massivität das bereits passiert.
Ich kann Ihnen nur sagen, wir haben derzeit in Europa eine Kampagne. Ich habe mich deswegen zu Wort gemeldet, weil ich österreichischer Kontaktparlamentarier zu der Kampagne „One in Five“ bin. Ein Kind von fünf in Europa wird sexuell missbraucht. Derzeit gibt es bereits 45 Parlamente in Europa, die sich in diese Kampagne eingeklinkt haben. Ich kann allen von Ihnen in Ihren Wirkungsbereichen jederzeit anbieten: Hier gibt es phantastisches Material, wo schon Kindergartenkinder lernen, wann stopp ist, wenn sich Erwachsene ihnen nähern, nämlich in einer Form, die für Kindergartenkinder die richtige ist.
Wer immer mich kontaktieren will als Kontaktparlamentarier – im Nationalrat ist es die Frau Abgeordnete Wurm –: Jederzeit. Aber diese Kampagne muss einfach gelingen. Wir sprechen jetzt nicht von Kindesmissbrauch in Thailand. Eines von fünf Kindern in Europa wird missbraucht. Ich denke, das ist eine erschreckende Zahl. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)
17.19
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesräte und Bundesrätinnen, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011) (1523 d.B. und 1536 d.B. sowie 8622/BR d.B.)
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