BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 143

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21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird (1525 d.B. und 1539 d.B. sowie 8610/BR d.B. und 8623/BR d.B.)

22. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird (1504 d.B. und 1540 d.B. sowie 8624/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu den Punkten 20 bis 22 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 20 bis 22 ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um die Berichte.

 


17.21.17

Berichterstatter Stefan Schennach: Sehr geehrter Herr Präsident! Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammen­arbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Ausliefe­rungs- und Rechtshilfegesetz und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich kom­me daher gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich erstatte weiters den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Ich erstatte weiters den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsor­ganisationsgesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur An­tragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.

 


17.23.14

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gleich drei Tagesord-


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