21. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird (1525 d.B. und 1539 d.B. sowie 8610/BR d.B. und 8623/BR d.B.)
22. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird (1504 d.B. und 1540 d.B. sowie 8624/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu den Punkten 20 bis 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 20 bis 22 ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Stefan Schennach: Sehr geehrter Herr Präsident! Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich erstatte weiters den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich erstatte weiters den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.
17.23
Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gleich drei Tagesord-
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