BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 144

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nungspunkte stehen jetzt in Verhandlung. Ich darf gleich zum ersten kommen, nämlich dem Beschluss über ein Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsa­chen mit den Mitgliedstaaten der EU. Zum Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten darf ich festhalten, dass ich mich habe überzeugen lassen: Entgegen meinem Stimmver­halten im Ausschuss werden wir als Fraktion diesen Gesetzesvorlagen zustimmen. (Oh-Rufe sowie demonstrativer Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Hier geht es darum, dass der Strafvollzug eines Verurteilten in jenem Land durchge­führt wird, das am ehesten einer Resozialisierung dient. Ich sehe aber trotzdem dieses Gesetz noch immer mit einem sehr kritischen Auge, einfach weil ich Zweifel hege, dass ein bei uns verurteilter Straftäter dann auch immer tatsächlich dem Strafvollzug im je­weiligen Land zugeführt wird, denn bei lebensnaher Betrachtung muss man ganz klar festhalten, dass in manchen osteuropäischen Ländern die Korruption doch noch sehr verbreitet ist.

Im Übrigen empfehle ich auch jedem, die Stellungnahme des Obersten Gerichtshofes zum Entwurf dieses Gesetzes zu lesen, die ja auch zeigt, dass das nicht ganz unpro­blematisch ist. Aber ich gehe davon aus, dass eine Evaluierung dieses Gesetzes si­cherlich zeigen wird, ob ich mit meiner Kritik falsch liege oder nicht.

Grundsätzlich muss man sagen, dass natürlich auch ein nicht unbeträchtlicher Kos­tenaufwand für die Justiz wegfallen wird. Schließlich wird es wahrscheinlich doch so sein, dass die Kosten für etwa 300 EU-Bürger, die derzeit in unseren Haftanstalten ein­sitzen, die wir verpflegen müssen, wegfallen werden. Unter diesem Gesichtspunkt ha­be ich mich eben überzeugen lassen und sehe es als durchaus vernünftig an, dass wir hier zustimmen werden.

Was allerdings den Tagesordnungspunkt 21 betrifft, die Änderung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes, so werden wir nicht zustimmen können. Ich halte es zwar für gerechtfertigt, dass die Justiz ihre Leistungen entsprechend abgegolten bekommt, wenn Sozialversicherungsträger im Verfahren Partei sind, aber der Grund für unsere Ableh­nung liegt einfach darin, dass wir befürchten, dass es zu einer Beitragserhöhung im Bereich der Sozialversicherungsträger kommen wird. Daher eben unsere Gegenstimme.

Der Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes – das betrifft Tagesordnungs­punkt 22 – können wir jedenfalls zustimmen. Die Umstellung bei den Gerichtstagen auf ein Anmeldesystem beispielsweise entspricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, dem Grundsatz der Sparsamkeit und ist als ein sehr vernünftiger Schritt anzusehen, auch weil diese Umstellung nicht nur mit einer Senkung des Kostenaufwandes verbun­den ist, sondern weil dadurch auch die Wartezeiten für die Recht suchenden Bürger verkürzt werden. Das alles ist durchaus sinnvoll und sehr bürgernah.

Und zuletzt macht auch die Tatsache, Frau Minister, dass man die Justizombudsstellen nunmehr gesetzlich festschreibt, Sinn. Hier wird den Bürgern ein wirklich rascher und einfach unbürokratischer Zugang zur Beschwerdestelle ermöglicht. Das ist bürgernah und trägt sicher auch zu einer Verbesserung des Gesamtbildes der Justiz in der Öf­fentlichkeit bei. Daher können wir bei diesem Tagesordnungspunkt auch gerne unsere Zustimmung erteilen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

17.26


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Mag. Jachs. – Bitte.

 


17.26.51

Bundesrat Mag. Christian Jachs (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Morgen öffnet sich eine


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