BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 145

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Tür: Für 46 Häftlinge öffnet sich morgen die Zellentür. Möglich macht das die Weih­nachtsamnestie unseres geschätzten Herrn Bundespräsidenten. Und in den Genuss dieser Weihnachtsamnestie kommen nur Häftlinge, von denen kein Rückfall droht, ja, von denen wir uns eine gute Perspektive und Prognose versprechen. Die Aussicht, dass sich diese Menschen bessern, dass sie sich an unserem Werte- und Rechts­system orientieren, das wünsche ich mir eigentlich für alle Häftlinge, denn Strafe ist nicht Vergeltung, Strafe ist nicht Sühne, sondern Strafe und Haft verhängen wir als Mit­tel, als Prozess.

Wir wollen aus Häftlingen, aus Straftätern bessere Menschen machen, wir wollen aus ihnen wieder vollwertige, gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft machen. Und wie bei der Integration am Arbeitsmarkt, wie bei der Integration in Schulen, in Kin­dergärten ist Sprache ein ganz entscheidender Schlüssel. Man muss die Sprache spre­chen können, um auch die Spielregeln, die Werte und Prinzipien einer Gesellschaft zu verstehen.

In Österreich haben wir derzeit rund 4 000 ausländische Häftlinge. Diese Häftlinge kom­men aus über 100 Ländern der Welt, gut 700 kommen aus Mitgliedsländern der Euro­päischen Union. Und auch für diese Häftlinge öffnet sich im Jänner in den kommenden Jahren eine Tür, denn wir wissen, dass die Haft im eigenen Land, im Heimatland, den Häftlingen, den Straftätern einen wesentlich besseren Neustart bietet, ihre Chancen steigen, künftig im Leben wieder vollwertig, gleichberechtigt in der Gesellschaft mitzu­wirken, teilzuhaben, was ihnen den Neustart erleichtert und ihre Chancen verbessert.

Daher begrüßt unsere Fraktion auch die Haft im Heimatland, denn es ist menschlich ei­ne bessere Lösung. Die Häftlinge werden davon persönlich und menschlich enorm pro­fitieren. Damit keine Gerüchte oder Ängste aufkommen: Die Haft im Heimatland ist kei­ne „Haft light“, das ist kein Schnellverfahren, sondern wir haben über internationale Verträge und Abkommen abgesichert, dass die Haft, so wie ausgesprochen, so wie von österreichischen Gerichten verhängt, im Heimatland auch absolviert wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

17.29


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kem­perle. – Bitte.

 


17.30.01

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Es ist ja schon einiges zu diesen drei Tagesordnungspunkten gesagt worden, und ich glaube, dass es notwendig ist, hier vor allem im Zusammenhang mit den justiziellen Strafsachen klarzustellen, dass das vor­liegende Bundesgesetz nur die Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerken­nung auf Urteile in Strafsachen nachvollzieht.

Mit diesem Gesetz soll die Vollstreckung von freiheitsentziehenden Strafen oder Maß­nahmen innerhalb der EU vereinfacht werden. Diese Urteile innerhalb der EU, das ist ja auch bereits erwähnt worden, werden gegenseitig auch anerkannt. Das soll dazu führen, dass es in den Grundnormen zu einer Vereinfachung im gegenseitigen Straf­vollzug kommt.

Das war ja auch bisher schon so, dass es diese Maßnahme, diesen „Austausch“ gege­ben hat, denn schon bisher wurden Verurteilte an ihre Heimatstaaten übergeben. Auf­grund österreichischer Ersuchen wurden zum Beispiel 2010 74 verurteilte Personen zum weiteren Strafvollzug an ihre Heimatstaaten übergeben. Dass die Resozialisierung der Verurteilten dort, wo es möglich ist, in ihrem Heimatland, auch im Zusammenhang mit Sprachkenntnissen et cetera, positiver zu gestalten ist, ist die eine Sache. Die an-


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