BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 159

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Gesetzesnovelle wird die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbe­treuungsgeld und der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld von 5 800 € auf 6 100 € erhöht, um unselbständig erwerbstätigen Eltern neben dem Bezug des Kinder­betreuungsgeldes weiterhin eine geringfügige Beschäftigung zu ermöglichen.

Auch was die Selbständigen betrifft, bringt die Gesetzesnovelle eine Erleichterung, und zwar hinsichtlich der Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit beziehungsweise ihres Betriebes während des Bezuges dieses Kinderbetreuungsgeldes durch die Einführung eines pau­schalen Zuschlages von 30 Prozent statt der bisher vorgeschriebenen Sozialversiche­rungsbeiträge.

Ich möchte noch kurz in Erinnerung rufen, dass es, wie Kollegin Michalke schon gesagt hat, fünf Varianten der Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsgeld gibt. Eine davon ist eben dieses einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, die sogenannte Varian­te 12 plus 2 Monate. Das einkommensabhängige Kindergeld hat die primäre Funktion, jenen Eltern, die sich eben nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglichkeit zu geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten. Diese Möglichkeit wurde 2009 eingeführt. Er­freulich finde ich, dass ein Drittel der Väter sich dafür entschieden hat und diese Va­riante somit zu einem wichtigen Instrument der partnerschaftlichen Aufteilung der Kin­derbetreuung geworden ist.

Es heißt immer wieder – und meine Vorrednerin Kollegin Michalke hat das auch ge­sagt –, dass die Angebote sehr vielfältig sind und es ein Dschungel von Angeboten ist. – Ich gebe zu, es ist sehr viel. Aber ich will daran erinnern, dass auch die Lebens­modelle der Menschen, der Familien sehr vielfältig sind. Und: Jedem recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann. Weil es diese Regelung noch nicht so lange gibt, müs­sen wir uns das genau anschauen – jedes Jahr kommen andere neue Fälle dazu – und entsprechend nachjustieren.

Ich finde es natürlich sehr bedauerlich, und jeder einzelne Fall, in dem es durch falsche Auskunft zu einem Nachteil kommt, ist sicher ein Fall zu viel. Das ist richtig. Ich denke aber, dass wir da alle gefordert sind. Die beratenden Stellen sollten vielleicht mehr ge­schult werden. Auch wir Mandatarinnen und Mandatare sind gefordert, die Leute zu Stellen zu vermitteln, wo es Informationen gibt.

Ich muss natürlich auch ein bisschen auf die Hol- und Bringschuld verweisen: Die Infor­mationsmaterialien für Schwangere, das Internetangebot, die Links auf der Homepage sind sicher sehr umfangreich. Natürlich müssen wir schauen, dass Beratungsfehler vermieden werden. Aber ich denke, wir sind auf einem sehr guten Weg, und ich freue mich, dass diese Gesetzesvorlage breite Zustimmung findet. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.21


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nächster Redner: Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


18.21.20

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde schon gesagt, darum werde ich es ganz kurz machen.

Wir werden dieser Novelle unsere Zustimmung nicht geben, weil mit ihr Verschär­fungen eingeführt werden. Als Beispiel möchte ich anführen, dass Eltern, die innerhalb der letzten sechs Monate arbeitslos waren, die Möglichkeit, das einkommensabhängi­ge Kinderbetreuungsgeld zu beziehen, genommen wird. Sie können zwar auf die Va­riante 12 plus 2 umsteigen, aber das kann de facto zu bis zu 50 Prozent Verlust führen.

 


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