den darin enthaltenen Änderungen wurde dem Gesetz lediglich die ärgste Spitze genommen. Das hat auch die Arbeiterkammer so kommentiert und sich ebenfalls für mehr Verbesserungen ausgesprochen.
Ich habe bereits vor über einem Jahr die Problematik und vor allem die Undurchsichtigkeit der fünf Varianten des Kinderbetreuungsgeldes angesprochen. Nicht nur für die Betroffenen ist es ein wahrer Dschungel, sondern auch die Beamten können in Spezialfällen nur wenig weiterhelfen.
Besonders schwierig ist die Sache für Menschen, die in Österreich leben, aber im Ausland arbeiten, also sozusagen für die GrenzgängerInnen. Bei ihnen ist zu prüfen, unter welche Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit sie fallen, und welcher Mitgliedstaat für die Familienleistungen zuständig ist. Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld hat demnach nur, wer vor der Geburt des Kindes einer sechsmonatigen Erwerbstätigkeit in Österreich nachgegangen ist. All jene, die in das Sozialversicherungssystem eines anderen Staates eingezahlt haben, haben keinen Anspruch. Diese Tatsache wird aber den werdenden Müttern viel zu wenig oder gar nicht kommuniziert.
In einem konkreten Fall hat eine Vorarlbergerin mit Arbeitsplatz in Liechtenstein in die Gebietskrankenkasse einbezahlt, und diese Gebietskrankenkasse war mit ihrem Problem dann völlig überfordert. Sie wurde an das Bundesministerium verwiesen. Die fehlenden Informationen machten sie dann schließlich zum Opfer des Systems.
Nach der ursprünglichen Verwirrung bei der Krankenkasse und nachdem sie das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beantragt hatte, wurde ihr mitgeteilt, dass es ihr nicht zustehe, dass sie es nicht bekomme und sie nun die Möglichkeit habe umzusteigen, allerdings mit klaren Einschränkungen. Das Angebot zum Umstieg beschränkte sich dann nur auf die Variante 12 plus 2. Ein Umstieg auf eine längere Pauschalvariante war leider nicht möglich. Hierbei handelt es sich nicht um das Verschulden der Betroffenen, die das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beantragt hat. Meiner Meinung nach müssten ihr daher alle anderen möglichen Varianten ebenfalls angeboten werden.
Dieses System bietet auch in der vorliegenden Fassung keine echte Wahlfreiheit für die Eltern. Es ist weiterhin kein Wechseln in eine andere Variante möglich, wenn man bereits eine Variante der fünf möglichen bezieht. Alleinerzieher können nicht die ganze Dauer ausschöpfen. Es müssen zwei Partner in Karenz gehen, um den ganzen Anspruch zu bekommen. Dieses System mit den fünf Varianten ist sehr unübersichtlich. Vor allem die Langzeitvariante, die am meisten genützt wird, sollte verbessert werden.
Wir sind auch der Meinung, dass die Zuverdienstgrenze im Sinne einer echten Wahlfreiheit abgeschafft werden soll. Wahlfreiheit bedeutet für uns, dass durch eine einkommensunabhängige Familienleistung den Eltern die Möglichkeit der Wahl zwischen Eigen- und Fremdbetreuung gegeben wird. Ebenso sollte die Familienbeihilfe künftig monatlich und nicht so wie derzeit alle zwei Monate ausbezahlt werden. Wir stimmen dieser Regierungsvorlage so nicht zu. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)
18.16
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich begrüße Herrn Minister Dr. Mitterlehner ganz herzlich bei uns im Bundesrat. (Allgemeiner Beifall. – Bundesminister Dr. Mitterlehner: Entschuldigen Sie die Verspätung!)
Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Greiderer zu Wort. – Bitte.
18.17
Bundesrätin Elisabeth Greiderer (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister Mitterlehner! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser
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