Herr Bundesrat Steinkogler hat bereits darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Maßnahme sozusagen opferfreundlich ist. Den Unfallopfern steht nämlich bei Großschäden ein höherer Deckungsfonds zur Verfügung. Außerdem ist es so, dass der größte Teil der Zulassungsbesitzer bereits jetzt freiwillig höhere Versicherungssummen gezeichnet hat. Hinzu kommt noch, dass die Erhöhung der Versicherungssummen um durchschnittlich 17 Prozent, wenn überhaupt, dann nur marginale Prämienerhöhungen verursachen wird.
Ich muss gestehen, das Thema Atomkraftwerke-Haftpflichtversicherung ist für mich ein neues. Damit habe ich mich bis jetzt noch nicht beschäftigt, aber ich schaue mir das gerne einmal näher an. Bisher hatte ich damit noch nichts zu tun, weil das kein Thema ist, das täglich auf dem Schreibtisch landet, aber ich schaue mir das gerne einmal näher an. (Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum.) – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
18.11
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden (1522 d.B. und 1579 d.B. sowie 8648/BR d.B.)
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nun zum 25. Punkt der Tagesordnung.
Ich verabschiede die Frau Bundesministerin in die Weihnachtsferien. Alles Gute, schöne Feiertage! (Allgemeiner Beifall. – Bundesministerin Dr. Karl: Danke schön! Auf Wiedersehen!)
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. Bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Martina Diesner-Wais: Der Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden, liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinheit (Bundesrätin Michalke: Stimmenmehrheit!) den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte.
18.12
Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ohne Minister ... Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Regierungsvorlage und
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