BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 156

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18.06.45

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den We­nigsten von uns ist bewusst, wenn man sich ins Auto setzt, geht man ein Risiko ein, das üblicherweise einen Betrag übersteigt, den man als Vermögen selbst als Person zur Verfügung hat. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass Versicherungssummen be­rechnet werden und dass man dementsprechend auch die Haftpflicht anpasst, und das ist in diesem Fall geschehen.

Es sind realistische Zahlen, die die Versicherungswirtschaft ausgerechnet hat, und ich gehe davon aus, dass das auch seine Richtigkeit hat.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch ein Versicherungsthema ansprechen, das ich ein bisschen zu meinem Hobby gemacht habe, nämlich die Suche nach Berichten bezüglich Atomhaftpflichtgesetz. Das ist nämlich alle drei Jahre vorzulegen, und zwar federführend vom Justizministerium. Wenn man es sucht, findet man es nicht auf der Parlaments-Homepage. Man findet auch keinerlei Besprechungen in den jeweiligen Ausschüssen, und ich denke, genau das ist ein Bereich – ich weiß schon, da ist jetzt unsere Macht enden wollend, aber trotzdem –, in dem es wichtig ist, das auch auf eu­ropäischer Ebene immer wieder anzusprechen.

Die Höchstversicherungssummen für Atomkraftwerke – man braucht nur in Wikipedia zu schauen; da steht ein bisschen mehr als in den Berichten der bisherigen Justizmi­nisterInnen – liegen in Spanien zum Beispiel bei 700 Millionen €, in Belgien, Lettland, Rumänien und Schweden bei 330 Millionen, in den Niederlanden bei 313 Millionen und in Tschechien bei 250 Millionen. Also im Vergleich zu dem, was man jetzt dann an Ver­sicherungssummen für ein einfaches Kfz berappt, ist das lächerlich. Und es gibt Be­rechnungen, zum Beispiel von Versicherungsforen Leipzig, wonach man ungefähr pro Kilowattstunde Atomstrom 3 € Versicherungsprämie zu zahlen hätte, wenn es korrekt berechnet würde.

Insofern denke ich mir – und man sieht heuer in Fukushima die Auswirkungen und wer dann letztendlich die Schäden getragen hat, nämlich nicht die Verursacher dieser Schäden –, dass es ganz wichtig ist, dass auch auf allen Ebenen von unserer Bundes­regierung dieses Thema immer wieder angesprochen wird, auch auf europäischer Ebe­ne, und man darauf hinweist, dass es für uns als eigentlich nur Leidtragende in so ei­nem Fall einfach wichtig ist, dass auch hier dafür gesorgt wird, dass realistische Versi­cherungssummen vorgeschrieben werden. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundes­räten von ÖVP und SPÖ.)

18.09


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte.

 


18.09.23

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde ja schon darauf hingewiesen, es geht hier um die Umsetzung der Richtlinie 2009/103 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche­rung. Diese Richtlinie sieht nämlich eine Anpassung der vorgeschriebenen Mindestde­ckungssumme für Personen- beziehungsweise Sachschäden an die Inflation vor, und das muss dann natürlich auch im nationalen Recht, im § 9 Kraftfahrzeug-Haftpflicht­versicherungsgesetz, umgesetzt werden, und zwar ab 1. Jänner 2012.

Seit jeher sind die für das österreichische Recht maßgeblichen Mindestsummen höher als die europarechtlich vorgeschriebenen. Diese Tradition wollen wir auch weiter im In­teresse der Geschädigten und der Versicherten aufrechterhalten. Ich glaube, dass das eine gute Tradition ist, weil sie wie gesagt den Geschädigten und den Versicherten zu­gutekommt.

 


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