BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 155

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re Deckungssummen vorhanden und verfügbar sind. Auch das ist eine wichtige Errun­genschaft.

In diesem Sinne möchte ich sagen, dass unsere Fraktion dieser Gesetzesnovelle be­ziehungsweise diesem Bundesgesetz die Zustimmung gibt. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

18.03


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Kemperle. – Bitte.

 


18.03.46

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Die EU-Richtlinie über die Kraft­fahrzeug-Haftpflichtversicherung sieht vor, dass ab 2005 alle fünf Jahre die Mindestde­ckungssumme für Personen- und Sachschäden über harmonisierte Verbraucherpreis­indizes überprüft und angepasst wird. Zum vorliegenden Bundesgesetz gibt es daher keine Alternative; es vollzieht lediglich die unionsrechtlichen Anpassungen.

Im Jahr 2010 wurden die vorgeschriebenen Beträge von der Europäischen Kommis­sion überprüft, um den Änderungen des von Eurostat veröffentlichten europäischen Verbraucherpreisindexes Rechnung zu tragen, welcher rechnerisch eine Steigerung von 11,8 Prozent zwischen 2005 und 2010 ergibt.

Die angepassten Beträge wurden ja von meinem Vorredner bereits erwähnt. Österreich behält grundsätzlich die Umsetzungsvariante mit Pauschalsumme bei, wobei heimi­sche Versicherungssummen auch höher als die Mindestvorgaben der EU-Richtlinie lie­gen und liegen können. Eine unmittelbare Erhöhung von Versicherungsprämien ist durch die Anpassung nicht direkt zu erwarten. Sowohl die Beibehaltung als auch die Anpassung an die Teuerung ist im Sinne der Geschädigten als auch der Versicherten grundsätzlich als positiv zu beurteilen. Daher werden wir dieser Gesetzesnovelle unse­re Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

18.05


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nächster Redner: Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


18.05.29

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie ist vor allem aus der Sicht der Kraftfahrer, der Autofahrer, sehr erfreulich. Jeder weiß, was es für Probleme gibt, wenn man gerade mit ausländischen Fahrzeugen eine Kontroverse hat, wenn ich das so sa­gen darf, die eine Unterdeckung haben. Ich hoffe, dass es gelingt, mit diesem Gesetz diese Situation zu verbessern.

Weiters hoffe ich, dass die heimischen Versicherungen es nicht zum Anlass nehmen werden, die Prämien zu erhöhen. Wir wissen ja, dass die Deckungssummen in Öster­reich zwar durchwegs höher sind und eigentlich kein Anlass dafür bestehen würde, aber wir wissen auch, dass die Versicherungen sehr erfinderisch sind, wenn es darum geht, Gründe zu finden, um etwas zu verteuern.

Aber ich nehme an, Sie werden ein Auge darauf haben. Deshalb werden wir diesem Entwurf zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP, SPÖ und Grünen.)

18.06


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


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