BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 154

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Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.00.4324. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisen­bahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz geändert werden (1524 d.B. und 1538 d.B. sowie 8626/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 24. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Füller. Bitte um den Bericht.

 


18.00.59

Berichterstatter Christian Füller: Der Bericht des Justizausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraft­fahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleistungsgesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Steinkogler. – Bitte.

 


18.01.49

Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz des Nationalrates vom 6. Dezember beinhaltet die Anhebung beziehungsweise Angleichung der Mindestdeckungssummen bei den Haftpflichtversicherungen in den verschiedens­ten Kategorien. (Präsidentin Mag. Neuwirth übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es ist in Zukunft vorgesehen, dass die Mindesthaftungssumme für Personenschäden beziehungsweise bei Tod von 5 Millionen auf 5,6 Millionen und bei Sachschäden von 1 Million auf 1,12 Millionen € angehoben wird. Das ist jetzt natürlich nur ein Beispiel von Personen- und Sachschäden. Ich glaube aber, dass diese Anhebung, diese An­gleichung sehr wichtig ist – das sind die Mindestversicherungssummen – und dass damit auch für die betroffenen Menschen ein stärkerer und verbesserter Schutz gege­ben ist, wobei wir aus der Praxis wissen, dass natürlich die meisten österreichischen Versicherungen zu gleichen Preisen höhere Versicherungssummen anbieten. Aber ich kann nur das unterstreichen, was die Frau Bundesministerin vorhin gesagt hat: Das Beste ist, wenn jede Österreicherin oder jeder Österreicher eine Haftpflichtversiche­rung abgeschlossen hat, dann ist er sicherlich aus dem Schneider.

Ich darf aber auch noch anmerken, dass gerade die vorgesehenen Maßnahmen op­ferfreundlich sind. Das heißt, dass gerade bei Unfallopfern bei Großereignissen höhe-


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