BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 161

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nen Beratungsmangel, sondern ein System, das nicht einfach ist. Warum das System nicht einfach ist, hängt nicht damit zusammen, dass Unfähigkeit oder sonstige Proble­me da waren, sondern damit, dass man versucht hat, die Unterschiedlichkeit der Be­völkerungsgruppen in diesem System abzubilden. Das heißt, man hat die Regelungen nach dem Zuflussprinzip gemacht. Vor allem gab es das Problem, die Selbständigen auch richtig mit den Unselbständigen vergleichen zu können. Das führt natürlich zu Un­genauigkeiten. Wenn ich dann auch bei Unselbständigkeit für die genaue Berechnung den Steuerakt haben und das Vorjahr bewerten muss, dann kann ich, wenn es um die Zuverdienstgrenze geht, keine detaillierte Auskunft geben. Das hängt mit den Bera­tungsinstrumenten nicht wirklich zusammen.

Wir haben mit den Grünen und auch anderen im Ausschuss sehr intensiv diskutiert, und wir wollen uns auch unter Einbeziehung der Interessenvertretungen darum bemü­hen, eine Systemvereinfachung zu ermöglichen. Wir sind selbst daran interessiert, das wäre wichtig. Wir haben jetzt fünf Varianten. Die fünf Varianten werden eigentlich toll angenommen. Aber wenn jetzt jemand sagt: Für mich wäre es noch optimaler, wenn ich zwischen der Variante eins und drei wählen könnte, wenn ich springen könnte, wenn ich eine Art Beobachtungsphase machen könnte, um zu sehen, was für mich wirklich am günstigsten ist, dann kommen wir genau dorthin, dass wir das natürlich überhaupt nicht mehr kontrollieren oder beobachten können. Sagen wir aber auf der anderen Seite – wir haben das ja auf der Tagesordnung gehabt –: Na, dann mache ich gar keine Zuverdienstgrenze!, kommen wir genau zu dem Problem, dass keine part­nerschaftliche Abwicklung mehr stattfindet, sondern dass das Geld einfach zum Mit­nahmeeffekt wird und sonst nichts geschieht. Das sind also die Eventualitäten rundhe­rum. Wir werden uns aber bemühen, das System zu vereinfachen.

An sich ist das heutige Gesetz eine Verbesserung. Was die Zuverdienstgrenze an­langt, wird das entsprechend nach oben entwickelt und damit klargestellt, dass das auch der geringfügigen Beschäftigung und den entsprechenden Grenzen entspricht. Wir haben eine Klarstellung, die leider notwendig war, was Pfändung anlangt. Die Pau­schalvariante ist nicht pfändungsfähig, die Einkommensersatzvariante ist pfändungs­fähig. Wir haben bei der Zuverdienstgrenze eine Verbesserung erreicht und die Mög­lichkeiten durch die 24-Tage-Regelung verbessert. Es gibt auch noch ein paar andere Korrekturen.

Bei der gerade angesprochenen Problematik, was das Arbeitslosengeld anbelangt, geht das genau in die gleiche Richtung. Im Endeffekt wollen wir mit dem Kinderbetreu­ungsgeld keine Optimierungsvariante machen, wie ich das jetzt am besten für mich gestalte, sondern es ist ein Einkommensersatz. Wenn jemand gerade in der bedauerli­chen Situation ist, dass er arbeitslos ist, kann er nicht irgendwo in der Vergangenheit die für ihn beste Situation ausfindig machen und sagen: Das ziehen wir jetzt als Grund­lage heran. Im Übrigen ist die Angelegenheit nicht EU-rechtswidrig, und wir haben das genau geprüft und auch die Stellungnahmen abgeklärt. Das dürfte ein Irrtum sein.

Alles zusammenfassend glaube ich, dass das heute eindeutig eine Verbesserung ist. Wir müssen aber auch an der Weiterentwicklung des Systems arbeiten. Die Vorteile, insbesondere der Pauschalvariante und der Einkommensvariante, die in Richtung stär­kerer Väterbeteiligung gehen, sind von mehreren Vorrednern angesprochen worden. Das kann ich nur unterstreichen. Dadurch ist – wie auch intendiert – eine bessere part­nerschaftliche Wahrnehmung der Familienagenden möglich geworden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.28


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

 


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