BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 188

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meine, dass genau das Gegenteil der Fall ist: dass gerade mit dieser Gesetzesände­rung die Möglichkeit für eine modulare Zusammensetzung von Krankenanstalten ge­schaffen wird und dass man damit eine höhere Flexibilität der Angebotsstruktur errei­chen wird, die auf den regionalen Bedarf abgestimmt ist.

Mit diesen Möglichkeiten der verschiedenen Betriebs- und Organisationsformen kann zum Beispiel auch bei längeren Rekonvaleszenz-Phasen dem patientenspezifischen Bedarf entsprochen werden.

Mit dieser Novelle, die uns heute hier zur Abstimmung vorliegt, wird umgesetzt, was im Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2010 einvernehmlich zwischen Bund, Län­dern und der Sozialversicherung beschlossen wurde. In diesem Strukturplan wurden erstmals sowohl patientenorientierte als auch effizienzfördernde Flexibilisierungsmög­lichkeiten in Spitälern und auch an den Nahtstellen zwischen Spital und ambulantem Bereich festgelegt. Es können dadurch die Leistungen besser an den tatsächlichen Be­darf vor Ort angepasst, und auch die Effizienz der Spitäler kann dadurch gesteigert werden.

Die Medizin entwickelt sich stetig weiter, wie wir alle wissen, und die Verweildauer bei sämtlichen Operationen und Behandlungen hat sich in den letzten Jahren wesentlich verkürzt. Niemand bleibt freiwillig länger als unbedingt nötig in einem Krankenhaus. Wenn die Möglichkeit besteht, zieht man für kleinere Eingriffe meistens Tageskliniken vor.

Dennoch haben wir in Österreich sehr viele Akutbetten in den Spitälern im Vergleich zu den anderen EU-Staaten, wo im Schnitt 3,8 Akutbetten je tausend Einwohner zur Verfügung stehen. In Österreich sind es mit 6,4 Akutbetten je tausend Einwohner fast doppelt so viele. Dementsprechend werden auch mehr Patienten aufgenommen als in der restlichen EU.

Mit dieser Novelle haben wir etwas vorliegen, das den Ländern und den Spitalsträgern ermöglicht, eine abgestufte Versorgungsstruktur zu schaffen. Damit kann die medizi­nische Akutversorgung patientenorientiert, wohnortnah und – das ist ganz wichtig – in hoher Qualität langfristig sichergestellt werden.

Als neue Versorgungsform werden die Standardkrankenanstalten der Basisversorgung vorgesehen. Das ist sozusagen ein Nahversorger für ein Einzugsgebiet unter 50 000 Ein­wohnern, mit Wochenklinik, Tagesklinik und Akutversorgung. Weiters werden für be­stimmte Leistungsbereiche Referenzzentren zur Durchführung komplexer medizinischer Leistungen vorgesehen.

Durch den Verweis auf den Leistungskatalog des Österreichischen Strukturplans Ge­sundheit – in Bezug auf die in den jeweiligen Organisationsformen zulässigen Leistun­gen – wird mit dieser Gesetzesnovelle eine enge Verzahnung mit dem Strukturplan sichergestellt. Der ständigen medizinischen Weiterentwicklung folgt nun die Anpassung der leistbaren medizinischen Versorgung.

Wir werden mit diesem Gesetz ein Instrument schaffen, mit dem wir die regionale Ver­sorgung, und zwar vor allem im ländlichen Bereich, effektiv und strukturkonform schaf­fen können. Es geht auch darum, kleinere Standorte aufrechtzuerhalten und die Ver­sorgung der Bevölkerung in den Regionen zu verbessern. Der flexiblere Umgang mit Leistungen, die dem Bedarf der Bevölkerung angepasst sind, heißt auch ein besserer Umgang mit unseren Mitteln und die Aufrechterhaltung und Absicherung der Standorte. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.10


Vizepräsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundes­rätin Diesner-Wais. Ich erteile es ihr.

 


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