BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 194

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Mit den Übergangsbestimmungen in diesem Gesetz wird auch gewährleistet, dass in Ausbildung stehende Personen eine Berufsqualifikation erlangen und ebenfalls als Fach­kraft mit Qualifikation anerkannt werden.

Mit der Spezialqualifikation Prophylaxeassistentin wird eine erweiterte Ausbildung, auf­bauend auf die zahnärztliche Assistentin, nun ebenfalls gesetzlich geregelt. Diese ge­setzliche Änderung bringt nicht nur den Zahnärzten eine Absicherung ihrer Ordination, sondern vor allem mehr Rechtssicherheit für die DienstnehmerInnen und natürlich auch für uns Patienten bei der Behandlung.

Gerade der Prophylaxe, denke ich, sollte in den Ordinationen mehr Raum gegeben werden, wie es in Zahnambulatorien schon teilweise geschieht.

Herr Minister Stöger, ich gratuliere zu dieser Gesetzesvorlage und zur Schaffung eines neuen Lehrberufes. Wir haben ja heute schon sehr viel über die Lehre gehört. Dieser Gesetzesbeschluss ist auch ein Beweis für die gute österreichische Gesundheitspolitik. Wenn die zahnärztliche Assistentin jetzt auch noch ihrer Ausbildung entsprechend ent­lohnt wird, dann können wir vollauf zufrieden sein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.32


Vizepräsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


20.32.38

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Kollegen und Kolleginnen im Bundesrat! Wir haben schon ge­hört, wir beschließen heute eine Änderung des Zahnärztegesetzes. Einerseits setzen wir dadurch auch EU-Recht um und andererseits schaffen wir ein neues Berufsgesetz für die zahnärztliche Assistenz. Als Frau freue ich mich natürlich besonders, denn es sind gerade als zahnärztliche AssistentInnen sehr viele Frauen tätig, und die bekom­men jetzt ein neues Berufsbild und ein neues Gesetz. Es hat Jahrzehnte gedauert, bis es so weit gekommen ist, aber mit diesem Gesetz wird die Zahnarztassistenz als Ge­sundheitsberuf anerkannt und auch eine Ausbildung festgelegt.

Die Ausbildung erfolgt im Rahmen einer dreijährigen Lehre, wir haben heute schon sehr viel über die Lehre gesprochen. Die Lehre ist ein gutes und bewährtes System und wir können wirklich sehr stolz darauf sein, denn von außen erachtet man unser duales System als eine Besonderheit. Man kommt aus vielen Ländern, um sich das an­zuschauen, denn es ist wirklich eine gute Ausbildung, bei der man fachliches Wissen paart mit der praktischen Tätigkeit, und die praktische Tätigkeit ist für die jungen Men­schen und ihr Berufsleben sehr wertvoll.

Diese verbesserte Ausbildung ist natürlich ein Vorteil für jene Frauen, die beim Zahn­arzt arbeiten, aber auch für uns Kunden und Patienten, die hinkommen, denn es ist gut, wenn man weiß, man wird von gut ausgebildeten Menschen umsorgt.

Es ist auch schon angesprochen worden, dass man auf diese Ausbildung dann noch eine weitere aufsetzen kann und damit die Qualifikation als „Prophylaxeassistentin“ er­langt.

Was mir noch besonders wichtig erscheint, das sind die Übergangsbestimmungen, die in diesem Gesetz enthalten sind, denn ich glaube, es ist auch ganz wichtig, dass nicht nur jene, die den Beruf jetzt neu erlernen, sondern auch jene, die schon in Ausbildung sind, diesen Berufstitel bekommen und führen dürfen und natürlich auch dann in den Berufsschutz fallen. Das ist für ihr späteres Leben etwas Wichtiges.

Mit diesem Gesetz schaffen wir einen neuen Gesundheitsberuf mit einer verbesserten Ausbildung. Eng verbunden für die Zahnarztassistentin und natürlich auch für uns Pa-


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