BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 193

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Vizepräsident Reinhard Todt: Wir gelangen zum 31. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Reisinger. – Bitte um den Bericht.

 


20.27.40

Berichterstatter Friedrich Reisinger: Geschätztes Präsidium! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Krankenanstalten-Ar­beitszeitgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Berufsausbildungsgesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Ver­lesung des Antrages.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Köberl. Ich erteile es ihr.

 


20.28.35

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Erinnern Sie sich vielleicht noch an Ihren letzten Zahnarztbesuch? – Wenn nein, dann wird es Zeit, dass Sie sich bei Ihrem Zahn­arzt wieder um einen Termin kümmern. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wenn ja: Erinnern Sie sich vielleicht noch an die freundliche, kompetente Zahnarzthel­ferin? (Ja-Rufe bei der SPÖ.) – Meist sind es ja Frauen, die Sie nicht nur zu Ihrem Zahnarztstuhl begleitet haben, Ihnen möglicherweise noch Mut zusprechen mussten, die letztendlich auch noch fachgerecht dem Arzt oder der Ärztin assistiert und für die­sen auch noch alles Mögliche gemischt und hergerichtet haben.

Um genau diese Zahnarztassistentinnen geht es heute. Das zahnärztliche Personal in den Ordinationen hat zwar eine entsprechende Ausbildung, meist machen die Assis­tentinnen auch laufend Kurse, um auf dem neuesten Stand zu sein, dennoch werden sie bis dato nur als Hilfspersonal geführt. Es gab bis jetzt keine gesetzliche Regelung, die Tätigkeit wurde daher auch nicht als Gesundheitsberuf anerkannt. Dies soll sich mit unserem heutigen Beschluss ändern.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, das ist ein wichtiger Tag, besonders für uns Frauen, nicht nur dass wir die Töchter in die Bundeshymne aufgenommen haben, sondern es sind auch meist Frauen, die bei fast 5 000 Zahnärzten in ganz Österreich beschäftigt sind.

Offensichtlich hat man sich bereits 1961 beim Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste damit beschäftigt: Dort sind die Ordinationshilfen geregelt, aber es wird explizit darauf hingewiesen, dass jene in Ordinationen von Fachärzten für Zahnheilkunde sowie Dentisten ausgenommen sind.

Es besteht aber schon lange ein Bedarf an der Schaffung des Berufsbildes eines Ge­sundheitsberufes mit einer reglementierten Ausbildung. Seit Anfang der neunziger Jah­re wurde daran gearbeitet, einen Lehrberuf zahnärztliche Assistentin zu schaffen. Da aber im Gesundheitsbereich bis jetzt keine gesetzliche Grundlage für Lehrausbildun­gen bestand, war die Schaffung einer Lehre etwas kompliziert und hat daher sehr lan­ge gedauert. Jetzt ist es aber so weit, und diese Berufsgruppe bekommt endlich ein vernünftiges Gesetz, mit dem auch die bestehende Ausbildung abgeändert wird und nunmehr ein Regellehrberuf im Gesundheitswesen eingeführt wird.

 


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