BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 196

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Der Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur An­tragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. – Bitte.

 


20.39.08

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Wir gehen einen Weg, der für Österreich untypisch ist, der aber ein sehr guter Weg ist. Drei Ministerien, ein gemeinsamer Weg – Herr Mi­nister, ich gratuliere herzlich zu dieser Gesetzesinitiative. Ich denke mir, das kann Vor­bildwirkung haben, hier kann wirklich etwas erreicht werden.

Es ist so, dass Chemikalien, die als legale Alternative zu Drogen gelten, mit diesem Gesetz, das ab Jänner 2012 in Kraft treten wird, verboten sind. Die oft für jugendliche Zielgruppen sehr ansprechend vermarkteten sogenannten neuen psychoaktiven Sub­stanzen stellen ein kaum einschätzbares Gesundheitsrisiko für die Konsumentinnen und Konsumenten dar. In Reaktion auf die leichte Abänderbarkeit der einzelnen Zu­sammensetzungen werden aber mit diesem Gesetz ganze Substanzgruppen erfasst.

Mit dem Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz beschreitet Österreich neue Wege. Einerseits soll mit diesem Gesetz der Verbreitung von Chemikalien zu Konsumzwe­cken Einhalt geboten werden. Andererseits – und ich denke mir, das ist sehr, sehr wichtig – soll die Informationsgrundlage vor allem in Richtung Prävention geschaffen werden. Der Umgang mit Drogen erfordert von uns allen sehr große Sorgsamkeit, und die Menschen, die von dieser Sucht betroffen sind, brauchen auch sehr viel Hilfe und Verständnis. Ich denke mir, dass wir mit diesem Gesetz den Weg gehen können, für die Menschen, die diese Chemikalien bis jetzt genommen haben, verführt wurden, die­se Chemikalien zu nehmen, dieses hohe Risiko zu entschärfen.

Es ist nicht nur ein sehr hohes Risiko, dieses Risiko kann zum tödlichen Risiko werden. Ich bin davon überzeugt, dass die Erzeuger dieser Substanzen sehr oft nicht einmal wissen, welches Risiko sie für diese Menschen bereithalten, weil es bei den Erzeugern und bei den Händlern teilweise wirklich nur um Profitgier geht und um nichts anderes.

Das neue Gesetz verfolgt den Ansatz, dass nicht nur einzelne Substanzen – ich habe es schon gesagt –, sondern Verbindungsklassen vorausschauend erfasst werden kön­nen. Es soll mit den definierten gerichtlichen Straftatbeständen gezielt angebotsseitig die Erzeuger und Händler treffen, ohne jedoch – und das ist, glaube ich, auch sehr, sehr wichtig – Konsumenten und Konsumentinnen strafrechtlich zu verfolgen, denn wir würden hier die Drogenkranken wiederum in eine Kriminalität hineintreiben, wiederum in eine neue schwierige Situation hineintreiben. Ich glaube, dass das nicht richtig wäre. Durch die Definition der justizstrafrechtlichen Tatbestände sollen die Erzeuger und Händler von ihren Machenschaften abgeschreckt werden, oder, wenn sie sich nicht ab­schrecken lassen, für das Profitinteresse, die Verleitung zu und Vermarktung von Sub­stanzen und Produkten, bei deren Konsum ein erhebliches Gesundheitsrisiko nicht un­wahrscheinlich ist, aber zur Verantwortung gezogen werden können.

Die Substanzen können, auch wenn keine bestimmten Personen verfolgt oder verurteilt werden, trotzdem aus dem Verkehr gezogen werden, außer es wird ein rechtmäßiger Verwendungszweck glaubhaft gemacht.

 


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