BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 197

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Ich denke mir, man kann das jetzt auf drei Dinge beschränken, die vorhanden sein müssen, um den Tatbestand zu erfüllen. Erstens: Verboten ist, das Zeug genau des­wegen zu verkaufen, damit der Kunde sich zudröhnt – um das jetzt in einer sehr ein­fachen, aber deutlichen Sprache zu sagen. Für Industrie und Forschung hingegen – und auch das ist, glaube ich, sehr wichtig – sollen diese Substanzen legal bleiben. Zweitens: Nur der Verkauf ist strafbar – das möchte ich nochmals betonen, weil ich glaube, dass das sehr, sehr wichtig ist. KonsumentInnen müssen zwar damit rechnen, dass ihnen die Substanzen weggenommen werden, aber sie kommen ohne Strafe da­von. Drittens: Es geht um chemische, veränderte Substanzen. Natürliche Substanzen mit berauschender Wirkung bleiben legal, sofern sie nicht im Suchtmittelgesetz gere­gelt sind.

Ich denke mir, dass wir hier ein wichtiges Gesetz beschließen, mit dem wir nicht aus­grenzen, nicht noch mehr verurteilen, sondern mit dem wir helfen und manches gefähr­liche bis tödliche Risiko vermeiden können. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

20.43


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Reisinger. – Bitte.

 


20.43.58

Bundesrat Friedrich Reisinger (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, es wird Ihnen nicht viel anders ergehen als mir, nämlich dass Sie es genauso erschre­ckend und zunehmend besorgniserregend finden, dass es immer wieder Menschen gibt, die ganz bewusst und gezielt chemische Substanzen mit drogenähnlicher Wirkung erzeugen und anbieten, nur mit der einen Absicht, damit das große Geld zu machen.

Diese chemischen Substanzen sind oft Nebenprodukte der Arzneimittelproduktion oder durchaus auch bekannte Substanzen mit leicht veränderten chemischen Strukturen und unterliegen daher nicht der Drogengesetzgebung, obwohl sie auch eine drogen­ähnliche Wirkung haben. Diese neuen Drogen konnten deshalb, obwohl sie im höchs­ten Maße gesundheitsgefährdend sind, legal vertrieben werden.

Die Versuchung, diese neuen psychoaktiven Substanzen auszuprobieren, ist daher vor allem bei den Jugendlichen relativ hoch. Relativ hoch ist aber auch die Gefahr von ge­sundheitlichen Risiken, da diese Substanzen überhaupt nicht einschätzbar sind. Wir wissen auch alle, dass jemand, der einmal Drogen probiert und so versucht, der realen Welt zu entfliehen, meist in der irrealen Welt mit all ihren sozialen, wirtschaftlichen und vor allem gesundheitlichen Folgen landet.

Es ist aber auch unbestritten, dass Drogenmissbrauch nicht nur per Gesetz in den Griff zu bekommen ist. Es braucht, glaube ich, begleitend dazu auch entsprechende Maß­nahmen zur Prävention. Mit Aufklärung und dem verstärkten Bewusstmachen, welche Folgen ein bisschen Probieren haben kann, kann vielleicht so mancher Einstieg in die Drogenabhängigkeit wirkungsvoller als mit jedem Gesetz verhindert werden.

Dennoch bin ich sehr froh, dass es gelungen ist, hier ein Gesetz zu schaffen, um der Verbreitung dieser neuen Drogen entgegenzuwirken. Erzeuger und Händler sollen damit abgeschreckt werden, und hoffentlich wird ihnen damit auch das Handwerk ge­legt. Mit diesem Gesetz wird skrupellosen Drogenproduzenten aktiv der Kampf ange­sagt. Damit ist Österreich auch europaweit Vorreiter, und vielleicht gelingt es auch, dass die EU einmal ein Gesetz, welches von Österreich ausgeht, übernimmt und nicht nur immer umgekehrt. (Bundesrat Boden: Ja, freilich! Weil wir so wichtig sind!)

Die ÖVP-Fraktion wird diesem Gesetzesbeschluss jedenfalls zustimmen. – Danke. (Bei­fall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

20.46

 


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