BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 209

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21.25.44

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fülle von Weihnachts­wünschen und kurz gehaltenen Reden macht mir natürlich jetzt Druck, zu versuchen, den doch umfassenden Inhalt dieser Gesetzesinitiative bezüglich CRD III und Omni­busrichtlinie hier trotzdem kurz darzustellen.

Ich möchte aber Folgendes vorausschicken, vor allem für den einen Kollegen im Bun­desrat, der sich vorhin zu Wort gemeldet hat: In Wahrheit geht der Großteil zurück auf einen EU-Richtlinienbeschluss vom November 2010. Wir haben bereits Anfang 2011 den Großteil all dieser Vorschriften, die die EU zur Umsetzung in nationales Recht vor­gelegt hat, umgesetzt. Der wesentliche Teil ist die Neuregelung des Vergütungs- und Bonisystems in Kreditinstituten und Finanzinstituten. Und bei dem heutigen Beschluss geht es darum, noch einen restlichen Teil, der noch in Ausarbeitung war, fristgerecht mit Jahresende umzusetzen.

Der zweite Punkt, weil Sie Zahlen genannt haben: Ich kann Ihre Budgetzahlen nicht ganz nachvollziehen. Das österreichische Budget für 2012 ist prognostiziert mit 3,2 Pro­zent Defizit bei 0,8 Prozent Wirtschaftswachstum. Wir haben nicht 2 Prozent und sonstige hohe Werte zugrunde gelegt, sondern wir haben die niedrige Prognose, die leider niedrige Prognose genommen, denn die Kunst des guten Kaufmanns ist es, immer von den möglichst schlechtesten Annahmen, was die Einnahmen betrifft, auszu­gehen, um auf der sicheren Seite zu budgetieren.

Realwirtschaftlich ist – das muss man aber auch sagen – entgegen der Diskussion auf den europäischen Finanzmärkten die österreichische Volkswirtschaft eine sehr gute, getragen von den UnternehmerInnen, Firmen, Großunternehmen und Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern. Wir haben eine hohe Produktivität, wir haben einen hohen Leistungsstandard, wir haben einen hohen Ausbildungsstandard, und wir gehören auch bei wichtigen volkswirtschaftlichen Kennzahlen wie zum Beispiel Arbeitslosenrate, Ju­gendbeschäftigungsrate zu den Besten in der Europäischen Union. Es ist mir insofern ganz wichtig, das zu betonen, weil auch ganz andere, horrende Zahlen innerhalb Euro­pas und auch in Amerika in diesem Bereich herrschen und weil das eine ganz, ganz wichtige Voraussetzung auch zum Erhalt der Kaufkraft in diesem Land ist.

Noch in aller Kürze: Was ist – in Ergänzung zu den Ausführungen der Kollegin, die vor­hin gesprochen hat – noch in dieser CRD-III-Richtlinie? – Mehr Risikoprofil und Risiko­überprüfung seitens des Unternehmens, Einrichtung eines Vergütungsausschusses für die strengere Umsetzung der Vergütungspolitik – das heißt, Boni nur unter strengeren Auszahlungsbedingungen –, stärkere Regeln für Eigenkapitalanforderungen und er­höhte Risikogewichtung und Offenlegungsbestimmungen. Das sind alles Lehren aus der Finanzkrise, dass wir sagen: mehr Eigenkapital, mehr Eigenkapital vor allem bei mehr Risiko, und mehr Transparenz.

Die Omnibusrichtlinie geht ja zurück auf die sogenannten De-Larosière-Empfeh­lungen, wo es um einen stärkeren Aufsichtsrahmen geht, um Verbraucherschutz zu stärken und um so auch das Risiko und die Erschütterungsgefahr bei Finanzkrisen zu verringern. Hier geht es vor allem auch um die neue europäische Aufsichtsagentur. Da ist zum Beispiel auch ein verstärkter Aufsichtsrahmen für Ratingagenturen drinnen. Ich möchte hier aber auch nicht verheimlichen, dass meiner Meinung nach die Diskussion noch wesentliche Schritte weitergehen muss und ich hier sehr unterstütze, was Kommissar Barnier ursprünglich zur Regulierung zum Beispiel von Ratingagenturen angekündigt hat.

Dann gibt es noch weitere Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz, die ebenfalls diesem Gedanken Rechnung tragen, und auch eine bessere Strukturierung der Auf­sichtsorgane zwischen Finanzmarktaufsicht und Oesterreichischer Nationalbank. Alle


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