diese Maßnahmen bringen einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand auch für die zwei Aufsichtsstrukturen mit sich, aber keine Mehrbelastung für den Steuerzahler und die Steuerzahlerin. Das heißt kein Mehr an Kostenbeiträgen des Bundes, sondern diese bleiben dort fixiert, wo sie jetzt sind. Die Mehrbelastungen werden durch stärkere Synergieeffekte in der Kostenstruktur dieser beiden Einrichtungen getragen. Und wir werden gleichzeitig auch die Geldwäsche-Vor-Ort-Prüfungen bei der Finanzmarktaufsicht konzentrieren, um sie somit schneller, effektiver und auch effizienter in der Nutzentragung auszustatten.
In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie diesen beiden Gesetzesvorlagen – also auch dem Abkommen mit Guatemala – Ihre Zustimmung geben.
Auch ich darf Ihnen allen Frohe Weihnachten wünschen, ein gutes Jahr 2012, vor allem in der Hoffnung, dass 2012 doch ein besseres Jahr wird, als es uns vorausgesagt ist. Ich möchte nicht nur den Damen und Herren Bundesräten alles Gute von meiner Seite wünschen, sondern auch allen Zuschauerinnen und Zuschauern, die durch die Initiative von ORF III auch die Möglichkeit haben, die Bundesratsdebatten und damit auch Demokratie live im Fernsehen zu erleben.
Ich selbst habe heute natürlich auch den ganzen Tag beobachtet, was los ist, auch weil ich mich immer frage, wann wir hier erscheinen müssen. Das ist ein wesentlicher Beitrag, auch um Demokratie und parlamentarische Institutionen in diesem Land zu verstehen.
In diesem Sinne alles Gute für 2012! (Allgemeiner Beifall.)
21.31
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Staatssekretär, wir wünschen Ihnen auch das Allerbeste!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Guatemala über die Förderung und den Schutz von Investitionen.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir kommen zuerst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
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