BundesratStenographisches Protokoll804. Sitzung / Seite 69

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.07.242. Punkt

Bericht der Bundesministerin für Justiz gemäß § 29a Abs. 3 StAG über die im Jahr 2009 und 2010 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrunde liegende Verfahren beendet wurde (III-449-BR/2011 d.B. sowie 8654/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Füller. Bitte um die Berichterstattung.

12.07.45

 


Berichterstatter Christian Füller: Bericht des Justizausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Justiz gemäß § 29a Abs. 3 StAG über die im Jahr 2009 und 2010 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrunde liegende Verfahren beendet wurde.

Der Text liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 31. Jänner 2012 in Verhandlung genommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Jänner 2012 den Antrag, den Bericht der Bundesministerin für Justiz gemäß § 29a Abs. 3 StAG über die im Jahr 2009 und 2010 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrunde liegen­de Verfahren beendet wurde (III-449-BR/2011 d.B.), zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Jachs. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.08.41

Bundesrat Mag. Christian Jachs (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir machen einen Zeitsprung: Wir springen wieder in die Jahre 2009 und 2010. Der Bericht über die erteilten Weisungen ist ein sehr, sehr interessanter Bericht, denn er macht sichtbar, wie das Zusammenspiel zwischen dem Ministerium – dem Justizministerium – und den Staatsanwaltschaften und den Oberstaatsanwaltschaften funktioniert.

In 13 Verfahren wurden Weisungen erteilt, und wir sehen beim Blättern in den Berichten und bei Durchsicht der Berichte eines: Die Weisungen haben den Charakter von Handreichungen und Hilfestellungen. Also es sind auch aus Sicht der Staats­an­waltschaften und Oberstaatsanwaltschaften willkommene Hilfestellungen – Anwei­sun­gen, Entscheidungen, Leitlinien –, die helfen, Verfahren rasch, effizient abzuschließen.

Und es waren wirklich brisante, schwierige, aber auch von der Öffentlichkeit sehr beachtete Verfahren, in denen sich das Justizministerium die Hand reichend, helfend eingeschaltet hat – unter anderem drei Verfahren, in die Politikerinnen und Politiker involviert waren. Also auch da wird gehandelt, da wird entschieden, da wird Recht


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